Wenn der Reformentwurf zum neuen Urheberrecht Anfang April 2019 den Europäischen Rat passiert hat – was als Formsache gilt –, müssen die Mitgliedsländer die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Auf Basis des dann geänderten deutschen Urheberrechts werden die Verwertungsgesellschaften ihre Ausschüttungen an Autorinnen und Autoren verringern und langwierige Verhandlungen mit Online-Plattformen wie Google (YouTube) und Facebook beginnen.
Mit welchen negativen Auswirkungen insbesondere Buchautorinnen und Buchautoren rechnen müssen, haben wir hier zusammengestellt.
1. Autorinnen und Autoren erhalten weniger Geld von der VG Wort
Der relativ kurze Paragraf 16 der Urheberrechtsreform (nach alter Zählung vor der Abstimmung der Paragraf 12) war der wichtigste für die deutschen Buchverlage. Er sorgt dafür, dass die vom Bundesgerichtshof als illegal bewertete Ausschüttung an Verlage durch eine Gesetzesänderung legal wird. Damit sichern und festigen sich die Verlage zudem ihren Einfluss und ihre Verhandlungsposition innerhalb der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).Sofern Urheber nicht schon jetzt einen Teil ihrer Einnahmen freiwillig an ihre Verlage abgetreten haben, wird sich die Ausschüttung der VG-Wort-Gelder an Autorinnen und Autoren bis auf die Hälfte reduzieren. Warum das so ist und was es mit den VG-Wort-Auszahlungen auf sich hat, kann in diesem Beitrag des literaturcafe.de nachgelesen werden. ... [mehr] https://www.literaturcafe.de/eu-urheberrechtsreform-8-negative-folgen-mit-denen-autoren-jetzt-rechnen-muessen/
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