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Freitag, 19. April 2019

EU-Urheberrechtsreform: Protokollerklärung zur Abstimmung

Am 15. April 2019 haben die EU-Mitgliedstaaten die EU-Urheberrechtsreform angenommen (vgl. Meldung vom 15. April 2019). Auch Deutschland stimmte bei der Abstimmung im EU-Ministerrat für die Annahme der umstrittenen Richtlinie in der Fassung des Trilog-Kompromisses vom 13. Februar 2019 (vgl. Meldung vom 14. Februar 2019). 
Wie »Spiegel Online« berichtet, hat die Bundesregierung im Zuge der Abstimmung im EU-Rat eine Protokollerklärung abgegeben, in der die Bundesregierung u.a. betont, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter weitgehend verzichtet werden soll. In der Erklärung bedauert die Bundesregierung, »dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt«. Es bestehe zwar weithin Übereinstimmung, dass Kreative an der Verwertung ihrer Inhalte durch Upload-Plattformen beteiligt werden sollen. Insbesondere die in Artikel 17 der Richtlinie vorgesehene Pflicht, auf Dauer ein »stay down« geschützter Inhalte zu gewährleisten, stoße aber mit Blick auf voraussichtlich dabei auch zur Anwendung kommenden algorithmenbasierte Lösungen (»Upload-Filter«) auf ernsthafte Bedenken. »Ziel muss es sein, das Instrument ›Upload-Filter‹ weitgehend unnötig zu machen. 
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass der von der EU-Kommission mit den betroffenen Interessengruppen zu führende Dialog zur Entwicklung von Leitlinien zur Anwendung des Artikels 17 »vom Geist getragen ist, eine angemessene Vergütung der Kreativen zu gewährleisten, ›Upload-Filter‹ nach Möglichkeiten zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und Nutzerrechte zu wahren«. Abschließend heißt es in der Erklärung der Bundesregierung: »Sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt oder die zuvor skizzierten Leitlinien auf unionsrechtliche Hindernisse stoßen, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.«

Dokumente:

via http://www.urheberrecht.org/news/6206/

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