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Dienstag, 23. April 2019

Urheberrechtsreform: Urheber profitieren nicht genug

So nötig eine EU-Urheberrechtsreform war, so wenig stärkt die neue Richtlinie die Position der allermeisten Urheber*innen. Verlegerbeteiligung, Leistungsschutzrecht und Lizenzierungspflicht bedienen die Interessen der Verwerter. Diese dominieren die Verwertungsgesellschaften und bestimmen in Verträgen und Verteilungsplänen, wie wenig von Lizenzzahlungen und Vergütungen bei Urheber*innen ankommt.

Ein Kommentar von Henry Steinhau

Die EU-Urheberrechts-Richtlinie ist beschlossen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen – auch die hart umstrittenen wie die zu Uploadfiltern und Presseleistungsschutzrecht. Medienkonzerne, Verleger- und Produzentenverbände sowie Verwertungsgesellschaften zeigen sich zufrieden. Verbraucherinitiativen, netzpolitische Organisationen, Parteien und Industrieverbände reagieren verärgert. Doch was sagen diejenigen, für die das „Urheberrecht“ gemacht sein sollte – die Urheberinnen und Urheber?
Ich bin so ein Urheber. Als Journalist und Autor schreibe ich Artikel, Bücher und Buchbeiträge, ich erstelle Lehrmaterialien und halte Vorträge. Ich lebe von Honoraren, Tantiemen, Vergütungen, die ich für die Verwertung meiner Werke erhalte. Das Urheberrecht ist wichtig für mich. Von dieser EU-Richtlinie bin ich enttäuscht.
Ich bin enttäuscht, weil ihre wesentlichen Regelungen die Interessen der Verwerter bedienen und keineswegs die Position der Urheber*innen stärkt. Enttäuscht, weil die Dominanz der Verwerterinteressen dazu führte, essentielle Regelungen für die Urheber aus der längst überfälligen Reform zu streichen oder heraus zu verhandeln – etwa ein Verbot von Total-Buy-out-Verträgen oder eine wirklich offene Text- und Datamining-Schranke. Enttäuscht, weil die unvermeidlichen Uploadfilter wahrscheinlich viel kreatives Potenzial von Urheber*innen neuen Zuschnitts, die das Netz als Werkzeug, Bühne und Lebensraum nutzen, ausbremsen oder in Graubereiche treiben wird. ... [mehr] https://irights.info/artikel/die-bevormundung-der-urheberinnen-muss-aufhoeren/29455

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