Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15. April 2019 im EU-Ministerrat
die umstrittene Richtlinie angenommen, mit der das geltende
EU-Urheberrecht an das heutige digitale Umfeld angepasst wird. 19 Länder
- darunter auch Deutschland - haben für die Annahme der Richtlinie
gestimmt. Finnland, Schweden, Polen, Niederlande, Luxemburg und Italien
stimmten dagegen. Enthalten haben sich Belgien, Estland und Slowenien.
Den Volltext der angenommenen Richtlinie finden Sie hier (pdf-Datei).
Die Abgeordneten des EU-Parlaments hatten bereits am 26. März 2019 der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt und die »Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt« angenommen (vgl. Meldung vom 26. März 2019).
Der EU-Ministerrat teilt die unterschiedlichen Aspekte der Richtlinie in drei Kategorien ein:
»Ich bin sehr froh, dass wir uns auf einen ausgewogenen Text verständigt haben, der viele Chancen eröffnet, einmal für die europäischen Kreativsektoren, die florieren und unsere kulturelle Vielfalt und andere gemeinsame europäische Werte besser repräsentieren werden, aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer, deren Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt wird. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem soliden und funktionierenden digitalen Binnenmarkt.« Dies erklärt Valer Daniel Breaz, rumänischer Minister für Kultur und nationale Identität nach der Abstimmung.
Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begrüßt die Entscheidung: »Mit der heutigen Einigung machen wir die Urheberrechtsbestimmungen fit für das digitale Zeitalter. Europa wird nun über klare Regeln verfügen, die eine angemessene Vergütung für die Urheber, starke Rechte für die Nutzer und die Verantwortung für Plattformen gewährleisten. Wenn es um die Vollendung des digitalen Binnenmarktes in Europa geht, ist die Urheberrechtsreform das fehlende Puzzleteil.«
Die Abgeordneten des EU-Parlaments hatten bereits am 26. März 2019 der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt und die »Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt« angenommen (vgl. Meldung vom 26. März 2019).
Der EU-Ministerrat teilt die unterschiedlichen Aspekte der Richtlinie in drei Kategorien ein:
- Anpassung der Ausnahmen/Beschränkung des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld
- Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, um den Zugang zu kreativen Inhalten zu erweitern
- Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz
»Ich bin sehr froh, dass wir uns auf einen ausgewogenen Text verständigt haben, der viele Chancen eröffnet, einmal für die europäischen Kreativsektoren, die florieren und unsere kulturelle Vielfalt und andere gemeinsame europäische Werte besser repräsentieren werden, aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer, deren Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt wird. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem soliden und funktionierenden digitalen Binnenmarkt.« Dies erklärt Valer Daniel Breaz, rumänischer Minister für Kultur und nationale Identität nach der Abstimmung.
Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begrüßt die Entscheidung: »Mit der heutigen Einigung machen wir die Urheberrechtsbestimmungen fit für das digitale Zeitalter. Europa wird nun über klare Regeln verfügen, die eine angemessene Vergütung für die Urheber, starke Rechte für die Nutzer und die Verantwortung für Plattformen gewährleisten. Wenn es um die Vollendung des digitalen Binnenmarktes in Europa geht, ist die Urheberrechtsreform das fehlende Puzzleteil.«
Dokumente:
- Pressemitteilung des EU-Ministerrates vom 15. April 2019
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15. April 2019
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