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Dienstag, 23. April 2019

Stand elektronische Lieferung an Endnutzer


Aufgrund von Nachfragen zur direkten elektronischen Liefermöglichkeit an Endnutzer in der Fernleihe folgt hier eine Erläuterung zum aktuellen Stand:

Im Prinzip hat die Reform des Urheberrechtsgesetzes (neues Urheberrecht ab März 2018 in Kraft) wesentliche Weichenstellungen für eine deutliche Serviceverbesserung gebracht. Elektronische Lieferungen von Kopien direkt an die Endnutzer sind im Rahmen der Fernleihe rechtlich möglich.  Bedauerlicherweise sind den Bibliotheken in der Umsetzung die Hände gebunden, da der neu ausgehandelte Gesamtvertrag „Kopienlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Gesamtvertrag_Kopienversand_innerbib_Leihverkehr_unterzeichnet.pdf
diesen Direktversand nicht abdeckt.
Zur Klarstellung: Das Gesetz erlaubt die elektronische Lieferung, das Gesetz verlangt aber auch, dass die gesetzlich erlaubten Nutzungen angemessen zu vergüten sind und zwar über eine Verwertungsgesellschaft.
Der aktuelle Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild-Kunst) regelt die Auslieferung von Papierkopien. Einen Gesamtvertrag/Rahmenvertrag für die direkte elektronische Belieferung gibt es (noch) nicht, aber es gibt Aktivitäten bibliothekarischer Gremien und Verbände darauf hinzuwirken. Eine Einschätzung, bis wann hier ggf. eine Regelung getroffen wird, ist zur Zeit leider nicht möglich. Bis auf weiteres können daher bei Kopiebestellungen nur Papierausdrucke an die Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben werden.

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