Darin kommt es zu dem Schluss, dass die Daten erzeugenden Digitalisierungsanstrengungen von Kulturgütern einerseits mit den sich laufend weiterentwickelnden digitalen Methoden und Techniken der Wissenschaft, andererseits mit den Erwartungen der Bevölkerung an den Zugang zu ihren Kulturgütern nicht Schritt halten und beträchtliche Anstrengungen vonnöten sind, um die Situation zu verbessern: Neben einer besseren Koordinierung von Digitalisierungsprogrammen auf Bundes- und Länderebene müssen vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die Kulturgutbestände auf Basis wissenschaftlicher, archivarischer, bibliothekarischer und musealer Standards erschlossen und digitalisiert werden können, um sie in maschinenlesbarer und dauerhaft referenzierbarer Form unter offenen Lizenzen der Wissenschaft und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. ... [mehr] https://dhd-blog.org/?p=9849
Insbesondere wird um Unterstützung folgender konkreter Maßnahmen in dem Memorandum gebeten:
- Etablierung eines Verständnisses von Digitalisierungsaktivitäten als Langzeitaufgabe und Teil der Erschließungsaktivitäten von Gedächtniseinrichtungen
- Koordination und dauerhafte Evaluation der Digitalisierungsaktivitäten und dies sowohl einrichtungs- als auch medienübergreifend durch ein interdisziplinär ausgerichtetes nationales Monitoringboard sowie Erarbeitung einer geeigneten Metrik für solide Kennzahlen
- Erweiterung der DFG-Praxisempfehlungen zur Digitalisierung und Einbeziehung weiterer Medienformate und vor allem neuer Erschließungstiefen (z.B. Digitalisate – Volltexte – Annotationen und Normansetzungen)
- Etablierung langfristiger Finanzierungen für Kulturgutdigitalisierung und Langzeitarchivierung – so beispielsweise in Höhe von 5 % von den entsprechenden Budgets als feste Kenngröße durch die Zuweisung von jährlichen Sondermitteln
- Intensivierung der Ausschreibungen und Drittmittelförderung für Kulturgutdigitalisierung
- Anstöße zur Entwicklung von Best-Practices und verbindlichen Empfehlungen für maschinenlesbare und offene Schnittstellen
- Ermöglichung von informationswissenschaftlicher Forschung zur Nutzung von digitalen Beständen durch Initiierung geeigneter Ausschreibungen
- Bekenntnis zu Open Access und Open Data sowie ggf. Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen
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