Der aktuell diskutierte Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Reform des
Urheberrechts wird von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Deutschen
Bibliotheksverband e.V. (dbv) nachdrücklich begrüßt. Die darin vorgesehenen
wissenschaftsfreundlichen Änderungen sind die richtige Antwort auf die
zunehmende Digitalisierung von Forschung, Lehre und den Methoden des
Lebenslangen Lernens und den sich daraus ergebenden innovativen
Nutzungsmöglichkeiten und neuen technische Bedingungen. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Deutschland ohne
entsprechende Reformen zu Gunsten von Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht
ins Hintertreffen gerät. HRK und dbv nehmen mit großer Irritation wahr, dass
Interessenvertreter des Verlagswesens beim Versuch, diese Gesetzesreform zu
blockieren, auch zu falschen und irreführenden Behauptungen greifen.
HRK und dbv nehmen wie folgt zu dem Referentenentwurf
Stellung:
Separate Erlaubnisregelungen
Separate Erlaubnisregelungen
HRK und dbv begrüßen die im Referentenentwurf
vorgeschlagene Einführung von separaten Erlaubnisregelungen („Schranken“) für
die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Forschung
sowie für die Kernaufgaben von Bibliotheken, Archiven und Museen. Damit wird
deutlich, dass Wissenschaft, Forschung und Bildung andere Ansprüche an ein
funktionierendes Urheberrecht haben als etwa kommerzielle Unternehmen aus der
Filmwirtschaft oder der Unterhaltungsindustrie.
Pauschalvergütung
Pauschalvergütung
Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher
Veröffentlichungen sollen für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Lehre und
Forschung fair und angemessen vergütet werden. Die vorgesehene pauschale
Vergütung soll über die entsprechenden Verwertungsgemeinschaften erfolgen.
Gesetzliche Erlaubnis vor Einzelverträgen
Gesetzliche Erlaubnis vor Einzelverträgen
Der vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogene
Interessenausgleich zwischen Autoreninnen und Autoren und Verlagen einerseits
und Wissenschaft, Unterricht und Forschung andererseits darf nicht durch
einzelne Verlagsverträge unterlaufen werden können. Ansonsten steht zu
befürchten, dass jeder Verlag bestimmte Nutzungsformen unterschiedlich regelt.
Zudem wäre der nötige Aufwand, vor jeder geplanten Nutzung die jeweiligen
Lizenzbedingungen erfragen und beurteilen zu müssen, ein großes Hindernis für
reibungslose Forschung und zeitgemäße Lehrformen. Schließlich stünde zu
befürchten, dass viele vertragliche Regelungen für Schulen und Hochschulen
ungünstig wären als die Regelungen im Gesetz und damit zusätzliche Kosten für
die öffentlichen Haushalte entstünden.
Text und Data Mining
Text und Data Mining
Verfahren des Text- und Data Mining für bereits erworbene
Materialien (Lizenzierungen) müssen erlaubt sein. Die technischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind zu regeln. Es muss möglich sein,
Daten aus von Verlagen erworbenen Datenbanken unterschiedlicher Inhalte auch
für Massenanalysen zu verwenden. Gerade für neue Forschungsformen wie etwa die
Lebenswissenschaften oder Digital Humanities ist dies von entscheidender
Bedeutung.
HRK und dbv unterstützen im Interesse ihrer Millionen Nutzerinnen und Nutzern diese wichtige und ausgewogene Reform. Ein Scheitern aufgrund von Partikularinteressen hätte große Behinderungen und Einschränkungen für die effiziente sowie innovative Lehre und Forschung auch bei Studium und Lebenslangem Lernen zur Folge. Die Reform ist auch notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts, das vielfach als „Verhinderungsrecht“ gesehen wird, zu verbessern und illegale Nutzungen zu Gunsten aller Beteiligten zu minimieren. Bund, Länder und Kommunen geben derzeit etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Wissenschaftsbereich aus. Davon werden nur rund 2,5 Prozent nämlich etwa 26,5 Mio. Euro, über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt; die überwältigende Restsumme geht direkt an den herstellenden und verbreitenden Buchhandel. Es ist nicht zu erwarten, dass die Ausgaben für wissenschaftliche Literatur in den nächsten Jahren sinken werden.
HRK und dbv unterstützen im Interesse ihrer Millionen Nutzerinnen und Nutzern diese wichtige und ausgewogene Reform. Ein Scheitern aufgrund von Partikularinteressen hätte große Behinderungen und Einschränkungen für die effiziente sowie innovative Lehre und Forschung auch bei Studium und Lebenslangem Lernen zur Folge. Die Reform ist auch notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts, das vielfach als „Verhinderungsrecht“ gesehen wird, zu verbessern und illegale Nutzungen zu Gunsten aller Beteiligten zu minimieren. Bund, Länder und Kommunen geben derzeit etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Wissenschaftsbereich aus. Davon werden nur rund 2,5 Prozent nämlich etwa 26,5 Mio. Euro, über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt; die überwältigende Restsumme geht direkt an den herstellenden und verbreitenden Buchhandel. Es ist nicht zu erwarten, dass die Ausgaben für wissenschaftliche Literatur in den nächsten Jahren sinken werden.
17.02.2017
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