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Montag, 20. Februar 2017

Angriff auf das deutsche Leistungsschutzrecht

Einer der Knackpunkte in dem Streit ist die Ausnahme, bei der Suchmaschinen wie Google die Texte ohne Zustimmung der Verlage veröffentlichen können. Hier spricht das Gesetz etwas schwammig nur von „kleinsten Textausschnitten“. Unklar ist, um wie viele Wörter es sich dabei handelt. Eine dem Gericht vorgelagerte Schiedsstelle hatte eine Grenze von sieben Wörtern ins Gespräch gebracht. 

Auch Richter Scholz sagte in der Verhandlung, eine Wort- oder Zeichengrenze erscheine sinnvoll. Die Google-Vertreter plädierten für einen möglichst großen Textausschnitt, damit die Suchmaschine im Sinne der Nutzer und damit auch der Verlage besser funktionieren könne. „Wenn man die Textausschnitte verkürzt, gehen die Klickraten runter“, sagte Google-Justiziar Georg Nolte. .... [mehr] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/google-streit-mit-verlagen-streit-ueber-kleinste-textausschnitte/19405356-3.html

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