Einer der Knackpunkte in dem Streit ist die Ausnahme, bei der Suchmaschinen wie Google die Texte ohne Zustimmung der Verlage veröffentlichen können. Hier
spricht das Gesetz etwas schwammig nur von „kleinsten Textausschnitten“.
Unklar ist, um wie viele Wörter es sich dabei handelt. Eine dem Gericht
vorgelagerte Schiedsstelle hatte eine Grenze von sieben Wörtern ins
Gespräch gebracht.
Auch Richter Scholz sagte in der Verhandlung,
eine Wort- oder Zeichengrenze erscheine sinnvoll. Die Google-Vertreter
plädierten für einen möglichst großen Textausschnitt, damit die
Suchmaschine im Sinne der Nutzer und damit auch der Verlage besser
funktionieren könne. „Wenn man die Textausschnitte verkürzt, gehen die
Klickraten runter“, sagte Google-Justiziar Georg Nolte. .... [mehr] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/google-streit-mit-verlagen-streit-ueber-kleinste-textausschnitte/19405356-3.html
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