Pressemitteilung Nr. 2/2017
Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI) begrüßt den Referentenentwurf zur Modernisierung des
Wissenschaftsurheberrechts und fordert eine rasche Novellierung des
Urheberrechts
GÖTTINGEN, 23.02.2017 - Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation
(DINI) e. V. begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der
Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz –
UrhWissG).
Die rasant fortschreitende Digitalisierung von Forschung und Lehre
stellt Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen vor vielfältige
rechtliche Herausforderungen, die die Informationsversorgung in der
Wissenschaft erschweren und zum Nachteil eines leistungs- und
innovationsfähigen Wissenschaftsstandortes Deutschland wirken.
Nach Auffassung von DINI stellt der jetzt vorgelegte Referentenentwurf
die Interessen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber durch
Pauschalvergütungen auf Basis von Stichproben sicher.
DINI teilt ausdrücklich die Position der Allianz der deutschen
Wissenschaftsorganisationen, dass der Novellierungsvorschlag des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen
angemessenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Wissenschaft
ermöglicht.
DINI-Vorsitzender Dr. Helge Steenweg sagt: “Mit dem Referentenentwurf
wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines bildungs- und
wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts gegangen. Eine rasche
Novellierung des Urheberrechts ist dringend notwendig.”
Forschende, Lehrende und Studierende erwarten von ihren zentralen
Infrastruktureinrichtungen, wie Bibliotheken, Medienzentren und
Rechenzentren innovative, möglichst zeit- und ortsunabhängige, digitale
Dienstleistungen, die aktuell vielfach durch überholte und unzeitgemäße
Urheberrechtsregelungen ausgebremst werden.
Mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf betont DINI die
Bedeutung der Unabdingbarkeit von Schrankenregelungen, der
Pauschalvergütungen auf Basis von Stichproben und einer
technologieneutralen Ausgestaltung der Gesetzesnovellierung.
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