Lehrer und Forscher können künftig 15 Prozent eines urheberrechtlich
geschützten Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate
einstellen. Dozenten müssen dabei nicht aufwändig prüfen, ob es schon
ein "angemessenes Lizenzangebot" von Verlagsseite für ein betroffenes
Buch oder eine Fachzeitschrift gibt. Für die eigene wissenschaftliche
Forschung sollen sie bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen.
Einen entsprechenden, lange umkämpften Gesetzentwurf aus dem Bundestag zur Urheberrechtsreform hat der Bundesrat am Freitag [, dem07.07.2017] angenommen. ... [mehr] https://heise.de/-3767134
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