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Dienstag, 18. Juli 2017

Neue Urheberrechtsregelungen zugunsten blinder Menschen

Blindenbibliotheken dürfen Texte in ein barrierefreies Format übertragen, ohne vorher die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen: Der Rat der Europäischen Union hat gestern urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-neue_urheberrechtsregelungen_zugunsten_blinder_menschen.1350382.html

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