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Donnerstag, 21. Juni 2018

TU Wien verabschiedet Open Access Policy

Ihrem Leitgedanken „Technik für Menschen“ folgend bekennt sich die TU Wien zum freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlicher Informationim Internet (Open Access).
Sie folgt der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.
Die Umsetzung dieser Leitlinien erfolgt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Publikationskulturen:
  • Die TU Wien erwartet von allen ihren Angehörigen (als Angehörige der TU Wien gelten Personen gemäß UG § 94 (siehe RIS – Universitätsgesetz 2002 § 94 – Bundesrecht konsolidiert), dass sie ihre Publikationen und Forschungsergebnisse im Sinne des Open Access zugänglich machen. Dies geschieht durch unmittelbare Veröffentlichung in geeigneten Open-Access-Publikationsmedien oder zeitnahe Bereitstellung in Repositorien nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten.
  • Es wird angestrebt, dass von jeder wissenschaftlichen Arbeit, die im Rahmen des Studiums oder der Tätigkeit an der Universität entsteht, eine vollständige Fassung in einem geeigneten Repositorium bereitgestellt wird. Für die Ablieferung der digitalen Volltexte zum Zweck der Zweitveröffentlichung sind die Verfasser_innen verantwortlich.
  • Die TU Wien bestärkt ihre Angehörigen darin, sich bei Vertragsabschlüssen mit Verlagen ihre Verwertungsrechte, insbesondere das Recht zur Zweitveröffentlichung in Repositorien, dauerhaft zu sichern; die Embargofrist soll 12 Monate nicht überschreiten.
  • Im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten und Verlagsabkommen übernimmt die TU Wien anfallende Kosten für Open-Access-Zeitschriftenartikel, sofern diese nicht durch Fördergelder abgedeckt sind. Die genauen Richtlinien sind der Website der TU Wien Bibliothek zu entnehmen.
  • Die Umstellung von Zeitschriften, die an der TU Wien herausgegeben werden und gängige Qualitätskriterien erfüllen, auf Open Access wird ebenso unterstützt wie Open-Access-Monographien, -Schriftenreihen und -Proceedings mit Autor_innen- bzw. Herausgeber_innenschaft der TU Wien.
  • Open-Access-Publikationen sowie die Herausgeber_innen- und Gutachter_innentätigkeit in Open-Access-Publikationsmedien werden in der Wissensbilanz der TU Wien ausgewiesen und bei der Evaluierung der Forschungsleistungen, vor allem bei Habilitations-und Berufungsverfahren, besonders berücksichtigt. Um die Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Outputs der TU Wien zu verbessern, wird die Verwendung von ORCID, einer eindeutigen Forscheridentifikationsnummer, empfohlen.
  • Die TU Wien Bibliothek fungiert als universitätsweite Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Open Access. Sie berät und unterstützt in diesbezüglichen organisatorischen und rechtlichen Belangen, betreibt ein universitätsweites Repositorium sowie einen Open-Access-Publikationsfonds und baut weitere Services auf. Ihre Mitarbeiter_innen wirken auf nationaler und internationaler Ebene an der weiteren Ausgestaltung von Open Access mit.
Die freie Wahl der Publikationsmöglichkeiten und die Forschungsfreiheit bleiben durch diese Leitlinien unangetastet.
Um die Wirksamkeit der Policy überprüfen zu können, setzt sich die TU Wien zum Ziel, dass zum Stichtag 01.03.2022 die von dieser Policy betroffenen Publikationen aus 2020 zu mindestens 50% im Open Access verfügbar sind.
Die Policy wird vom Rektorat der TU Wien alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die TU Wien stellt die Vereinbarkeit dieser Policy mit den geltenden Datenschutzbestimmungen sicher.

via http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46424

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