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Montag, 25. Juni 2018

Neufassung des Telemedienauftrags: Kompromiss im Streit um "presseähnliche" Inhalte

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Berlin am 14. Juni 2018 auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verständigt. Die neuen Regelungen sehen vor, dass öffentlich-rechtliche Portale und Apps »im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton« gestalten müssen, wobei »Text nicht im Vordergrund stehen darf«. Für kritische Fälle werden die Rundfunkanstalten und Presseverlage eine gemeinsame Schlichtungsstelle einrichten. Dies berichten Onlinemedien. 
Der jüngst von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Vertretern der Verleger ausgearbeitete Komprommiss (vgl. Meldung vom 12. Juni 2018) wurde damit von den Länderchefs fast eins zu eins übernommen. 

via http://www.urheberrecht.org/news/6073/

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