Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat sich am 2. Oktober [2018] in Luxemburg einstimmig auf einen Vorstoß der EU-Kommission zur Gleichbehandlung von Büchern und E-Books (vgl. Meldung vom 1. Dezember 2016 und Meldung vom 1. Juli 2017) verständigt. Demnach soll es den EU-Staaten künftig freigestellt werden, ob sie für elektronische und gedruckte Publikationen denselben niedrigen Steuersatz anwenden.
In Deutschland werden derzeit für E-Books 19 Prozent und für Printprodukte 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verleger fordern seit Jahren eine Angleichung. Laut FAZ Online will Deutschland nun zügig handeln und die Mehrwertsteuer für elektronische Produkte rasch senken.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Einigung des EU-Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für die digitale Presse. Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels könne die Entscheidung der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und Verlage dabei unterstützen, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten.
In Deutschland werden derzeit für E-Books 19 Prozent und für Printprodukte 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verleger fordern seit Jahren eine Angleichung. Laut FAZ Online will Deutschland nun zügig handeln und die Mehrwertsteuer für elektronische Produkte rasch senken.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Einigung des EU-Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für die digitale Presse. Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels könne die Entscheidung der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und Verlage dabei unterstützen, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten.
Dokumente:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 2. Oktober 2018
- Artikel bei FAZ Online vom 2. Oktober 2018
- Meldung bei Spiegel Online vom 2. Oktober 2018
- Pressemitteilung des BDZV vom 2. Oktober 2018
- Pressemitteilug des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
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