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Sonntag, 10. Februar 2019

Trilog geht weiter

Die Mitgliedstaaten im Rat der EU haben sich am Freitagabend [, den 08.02.2019,] in Bezug auf die Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform geeinigt. Damit können die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission bereits kommende Woche fortgesetzt werden. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/2019-02-09-artikel-trilog_geht_weiter.1596303.html

und dazu im Detail:

... Den Durchbruch für die Übereinkunft auf Ebene der Regierungsvertreter der EU-Staaten ermöglichte ein Anfang der Woche gefundener deutsch-französischer Kompromiss, der die Gemüter spaltet. Laut dem darin vorgesehenen Artikel 13 sollen Betreiber von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalte für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Alternativ müssten sie sich um Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben. Im Endeffekt entkämen sie dem Haftungsregime und den damit verknüpften Sanktionen also nur, indem sie die gefürchteten Upload-Filter einsetzen.
Der von der Ratsspitze nun vorgesehene Text enthält eine Ausnahmeklausel für Startups, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt. Wenn sie im Monat auf über fünf Millionen Besucher kommen, sollen auch diese aber zusätzlich zeigen, dass sie "bestmögliche Bemühungen" unternehmen, um weitere Uploads angezeigter Werken zu verhindern. ...

via https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Urheberrechtsreform-Weg-ist-frei-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4303095.html

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