Die Mitgliedstaaten im Rat der EU haben sich am Freitagabend [, den 08.02.2019,] in Bezug
auf die Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform geeinigt. Damit können
die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission bereits
kommende Woche fortgesetzt werden. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/2019-02-09-artikel-trilog_geht_weiter.1596303.html
und dazu im Detail:
... Den Durchbruch für die Übereinkunft auf Ebene der Regierungsvertreter
der EU-Staaten ermöglichte ein Anfang der Woche gefundener deutsch-französischer Kompromiss, der die Gemüter spaltet.
Laut dem darin vorgesehenen Artikel 13 sollen Betreiber von Plattformen
mit nutzergenerierten Inhalte für unautorisierte Veröffentlichungen
urheberrechtlich geschützter Werke haften. Alternativ müssten sie sich
um Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und
prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu
machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.
Im Endeffekt entkämen sie dem Haftungsregime und den damit verknüpften
Sanktionen also nur, indem sie die gefürchteten Upload-Filter einsetzen.
Der von der Ratsspitze nun vorgesehene Text enthält eine
Ausnahmeklausel für Startups, die weniger als drei Jahre auf dem Markt
sind und deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt. Wenn sie im
Monat auf über fünf Millionen Besucher kommen, sollen auch diese aber
zusätzlich zeigen, dass sie "bestmögliche Bemühungen" unternehmen, um
weitere Uploads angezeigter Werken zu verhindern. ...
via https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Urheberrechtsreform-Weg-ist-frei-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4303095.html
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