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Montag, 1. Oktober 2018

Rundfunkgebühr: Systemwandel in Dänemark

Im Frühjahr 2018 wurde in Dänemark die Rundfunkgebühr abgeschafft. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Dänemark erfolgt seit dem nicht mehr über eine Gebühr pro Haushalt, sondern über das Steuersystem.
Mit dieser Systemumwandlung gehen Medienberichten zufolge auch Budgetkürzungen einher. Danmarks Radio (DR) etwa verpflichtete sich zu einer Sparauflage um 20 Prozent, meldet »Heise Online«. Umgesetzt werde die Auflage durch die Streichung eines Teils der Sport-, Unterhaltungs- und Lifestyle-Sendungen. Die Leitlinien für diese Entscheidung habe die Politik vorgegeben, indem sie in den Programmrichtlinien 2019-2023 festschrieb, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich auf Inhalte konzentrieren, die private Anbieter nicht liefern. 
Neben Dänemark finanzieren auch Spanien, Portugal, Luxemburg, Belgien, die Niederlande und Ungarn den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht über gesonderte Rundfunkgebühren. In Großbritannien und Schweden hingegen werden geräteabhängige Rundfunkgebühren erhoben. Die in Deutschland im Jahr 2013 statt der geräteabhängigen Gebühr eingeführte Haushaltspauschale blieb nicht unumstritten. Das BVerfG wies erst im Juli 2018 mehrere Verfassungsbeschwerden zur Rundfunkbeitragspflicht weitgehend ab (vgl. Meldung vom 18. Juli 2018). Beim EuGH ist noch ein Verfahren anhängig (vgl. Meldung vom 5. September 2017). 

Dokumente:

via http://www.urheberrecht.org/news/6106/

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