Gleich sechs baden-württembergische Universitäten sind zudem noch im Rennen um die Auszeichnung als „Exzellenzuniversität“. Von den 19 antragsberechtigten Universitäten um den Titel „Exzellenzuniversität“ ist somit fast ein Drittel aus Baden-Württemberg. Die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ ist als dauerhafte Stärkung der Universitäten und des Ausbaus ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung angelegt. Sie wird auf Basis der erfolgreichen Exzellenzcluster vergeben.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zur Verfügung im Finanzierungsverhältnis 75:25 (Bund:Sitzland). Im Gegensatz zu den bisherigen Programmen Exzellenzinitiative I und II ist die Förderung nun auf Dauer angelegt. Der Förderzeitraum der Exzellenzcluster umfasst zunächst sieben Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Förderbeginn ist der 1. Januar 2019. Folgebeantragungen sind möglich. Die Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert und alle sieben Jahre evaluiert.
Für die erste Förderlinie der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern waren ursprünglich 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster eingereicht worden, davon 37 aus Baden-Württemberg. Alle neun Landesuniversitäten hatten sich mit mindestens einer Skizze dem Wettbewerb gestellt. 88 Skizzen wurden in einem weiteren Schritt bundesweit zur Abgabe von Vollanträgen aufgefordert. Die Landesuniversitäten hatten sich mit 18 Anträgen für die Auswahlrunde der Exzellenzcluster qualifiziert. Davon haben sich nun 57 Vorhaben durchgesetzt, zwölf aus Baden-Württemberg. Baden-Württemberg stellt somit 21 Prozent der 57 geförderten Forschungscluster. Von den insgesamt 57 Exzellenzclustern sind 17 Verbundcluster (30 Prozent). In Baden-Württemberg sind von den zwölf Exzellenzclustern zwei Verbundcluster (17 Prozent). Durch die Aufstockung auf insgesamt 57 Cluster ist eine harte, pauschale Kürzung von etwa 25 Prozent nötig. Die ursprüngliche Antragssumme pro Cluster betrug drei bis zehn Millionen Euro pro Jahr, insgesamt stehen für die Cluster jährlich rund 385 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die zweite Förderlinie wurden Anfang des Jahres 26 Absichtserklärungen für 2018 eingereicht (Berlin und Hannover Exzellenzuniversitätsverbünde zählen als eine Exzellenzuniversität). Die Anträge hierzu müssen bis zum 10. Dezember dieses Jahres eingereicht werden. Die Konzepte werden unter anderem in einer Vor-Ort-Begutachtung von international wissenschaftlichen Gutachterteams im Frühjahr 2019 bewertet, bevor am 19. Juli 2019 dann die Entscheidung fällt. Insgesamt können bis zu elf Exzellenzuniversitäten ab dem 1. November 2019 gefördert werden. Die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ wird auf Basis der erfolgreichen Exzellenzcluster vergeben. Insgesamt stehen für diese Förderlinie jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung.
Geförderte Cluster aus Baden-Württemberg:
- CIBSS – Centre for Integrative Biological Signalling Studies
- livMatS – Living, Adaptive and Energy-autonomous Materials Systems
- STRUCTURES: A unifying approach to emergent phenomena in the physical world, mathematics, and complex data
- 3D Matter Made to Order (Verbundantrag mit KIT)
- 3D Designer-Materialien – 3D Matter Made to Order (KIT-HD Verbund)
- Energiespeicherung jenseits von Lithium – Neue Konzepte für eine nachhaltige Zu-kunft (KIT-Ulm Verbund)
- Die politische Dimension von Ungleichheit
- Centre for the Advanced Study of Collective Behaviour
- „Daten-integrierte Simulationswissenschaft“: Simulation in Zeiten von Data Science
- "Integratives computerbasiertes Planen und Bauen für die Architektur“: Neues Denken für die gebaute Umwelt"
- Individualisierung von Tumortherapien durch molekulare Bildgebung und funktionelleIdentifizierung therapeutischer Zielstrukturen (iFIT)
- Kontrolle von Mikroorganismen zur Bekämpfung von Infektionen (CMFI)
- Maschinelles Lernen in der Wissenschaft
- Post-Lithium Verbundantrag mit KIT
Antragsberechtigte Universitäten
- Rheinisch-Westfälische Technische Universität Aachen (RWTH)
- Ruhr-Universität Bochum
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Technische Universität Braunschweig
- Technische Universität Dresden
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Universität Hamburg
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Universität zu Köln
- Universität Konstanz
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Universität Stuttgart
- Eberhard Karls Universität Tübingen
Antragsberechtigte Verbünde
- Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin
- Leibniz Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover
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