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Mittwoch, 10. Oktober 2018

Bundestag: Anhörung zur Marrakesch-Richtlinie im Rechtsausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung (pdf-Datei) war am 8. Oktober 2018 Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzentwurf soll die sogenannte Marrakesch-Richtlinie (EU-Richtlinie 2017/1564) umgesetzt werden (vgl. Meldung vom 17. Juli 2017). Der Bundestag will das Gesetz am 11. Oktober in zweiter und dritter Lesung beschließen.
»Mit dem Gesetz sollen blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen ohne Erlaubnis des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herstellen oder von einer Hilfsperson herstellen lassen dürfen«, heißt es in der Pressemeldung des Bundestages. Außerdem sollen Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen barrierefreie Kopien herstellen dürfen und sie Blinden, Sehbehinderten oder anderweitig Lesebehinderten zur Verfügung stellen oder mit anderen befugten Stellen austauschen dürfen. Nutzungen seien angemessen zu vergüten. 
Kritisiert wurde vor allem die mit dem Entwurf einhergehende stärkere finanzielle und administrive Belastung. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband bezeichnete den Gesetzesentwurf bereits im Vorfeld als »blindenfeindlich und inakzeptabel«. Der Pressemitteilung des Bundesrates zu Folge betonte Professor Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, der Entwurf sei gelungen und zweckdienlich. »Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Behinderten selbst für die Vergütung aufkommen müssen, sondern dass den befugten Stellen die erforderlichen Mittel aus den öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Die durch die Marrakesch-Vereinbarung und ihre Umsetzungsinstrumente entstehenden Ausfälle an Nutzungsentgelten durch Verzicht auf Vergütung dürften nicht von kreativen Menschen getragen werden, die sich selbst in einer schlechten wirtschaftlichen Situation befänden.« Auch Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort, sprach sich für die unveränderte Beibehaltung des beabsichtigten Vergütungsanspruchs aus, der »sachgerecht« sei. Auch er sieht die »öffentliche Hand in der Pflicht«. 
Der Deutsche Kulturrat erklärt in seiner Pressemeldung, der vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes begegne im Grundsatz keinen Bedenken. Gleichzeitig bringt der Deutsche Kulturrat einige konkrete Verbesserungsvorschläge vor. »Im Besonderen sieht der Deutsche Kulturrat Bund und Länder gefordert, entsprechende Mittel bereitzustellen, damit die Vergütung der Künstler und anderer Rechteinhaber nicht im Bereich des Symbolischen bleibt.« Gerade Künstlerinnen und Künstler hätten oftmals geringe Einkommen und seien auf die angemessene Vergütung bei der Zurverfügungstellung ihrer Werke angewiesen, so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann.

Dokumente:

Institutionen:

 via http://www.urheberrecht.org/news/6117/
 

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