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Freitag, 27. Oktober 2017
Leitfaden zur Implementierung der Marrakesch-Richtlinie
285 Mio. Menschen weltweit, davon 17 Mio. in Europa, sind sehbehindert.
Der Vertrag von Marrakesch verlangt Ausnahmen oder Beschränkungen für
das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zugunsten blinder,
sehbehinderter und anderweitig behinderter Menschen wie Legastheniker.
Der Vertrag ermöglicht auch den grenzüberschreitenden Austausch von
Sonderformaten von Büchern, einschließlich Hörbüchern und digitalen
Dateien, sowie von anderem Druckmaterial zwischen den Ländern, die
Vertragsparteien sind. Der Vertrag wurde am 20.09.2017 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 10.10.2018 die Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift in ihre nationalen
Gesetze vornehmen, wobei sie die Details bestimmen können, wie die
festgelegten Ziele erreicht werden. IFLA und EBLIDA
haben einen Leitfaden entwickelt, in dem die Richtlinie und
die Verordnung den Bibliotheken und Bibliotheksverbänden erläutert und
Empfehlungen für die Umsetzung in nationales Recht ausgesprochen werden.
Er soll bei der Lobbyarbeit unterstützen und sicherstellen, dass die
Interessen blinder und sehbehinderter Menschen vorrangig sind und
Bibliotheken sie im Rahmen des Vertrags bedienen können. Der Leitfaden ist als Word oder pdf auch in Großschrift im Download erhältlich (http://www.eblida.org/activities/marrakesh-treaty-in-europe.html).
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