Der Deutsche Kulturrat fordert, Plattformbetreiber und andere Anbieter digitaler kultureller Inhalte in die Medienregulierung konsequent einzubeziehen, so dass für alle Marktakteure faire Wettbewerbschancen bestehen.
Er sieht das Erfordernis, die Digitalisierung von schriftlichem Kulturgut wie die Langzeitarchivierung und-verfügbarhaltung voranzutreiben und hierfür die entsprechenden finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Digitalisierung ist auch beim schriftlichen Kulturgut eine Langzeitinvestition, die, soll sie nachhaltig sein, dauerhaft finanzielle Absicherung erfordern wird. Hierzu gehört auch eine adäquate Mittelausstattung der Deutschen Digitalen Bibliothek als Einrichtung des Bundes, die in die Europeana eingebunden ist.
Der Deutsche Kulturrat fordert weiter, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für E-Books eingeführt wird. Zudem sollte es auch eine adäquate Förderung von neuen audiovisuellen Entwicklungen und Formaten geben. Der Deutsche Kulturrat erwartet überdies von der zukünftigen Bundesregierung, die anhängigen Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht auf der europäischen Ebene zügig zu begleiten. Besonders eilbedürftig sind dabei die Regelungen zur Verlegerbeteiligung und zur Nutzung vergriffener Werke. Hier sollte – nach Verabschiedung der Bestimmungen auf europäischer Ebene – schnellstmöglich die nationale Umsetzung in Angriff genommen werden.
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