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Freitag, 27. Oktober 2017

E-Pflicht in Hessen

Seit dem 14.09.2017 ist es durch die Veröffentlichung im „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen“ amtlich und damit rechtswirksam: für Hessen gilt ab sofort die Verordnung für die Pflichtablieferung von Medienwerken. Sie ersetzt die bis dahin gültige Verordnung über die Abgabe von Druckwerken von 1984. Diese neue Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Ablieferung sog. „unkörperlicher Medienwerke“. Hessen ist damit das fünfte Bundesland, in dem für digitale Medien eine Abgabeverpflichtung besteht.

Analog zur Praxis in der Deutschen Nationalbibliothek, bei der bereits elektronische Medien im Rahmen der Pflichtablieferung archiviert werden, bietet die HeBIS-Verbundzentrale zur Zeit in Zusammenarbeit mit den hessischen Pflichtexemplarbibliotheken zwei Möglichkeiten der Ablieferung an:
  • Ablieferung über ein Webformular: Publikationen können in wenigen Schritten über ein intuitives Webformular abgeliefert werden.
  • Ablieferung über ein automatisiertes Verfahren: Dieses Verfahren eignet sich für regelmäßige Ablieferungen und setzt das ONIX 2.1 Format voraus. Die Daten können hier per Hotfolder abgegeben werden.
Die abgelieferten Publikationen werden archiviert, in den Katalogen der Pflichtbibliotheken recherchierbar gemacht und den Nutzern zur Verfügung gestellt.

Aufzählungszeichen blauer PfeilWeitere Informationen zu E-Pflicht 

via HeBIScocktail Ausgabe 4-2017

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