Für das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes sind Dokumente des
ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) und die Constitutio
Antoniniana nominiert. Über die Neuaufnahmen berät das Internationale Komitee für das UNESCO-Programm Weltdokumentenerbe vom 24. bis 27. Oktober 2017 in Paris. Insgesamt liegen 130 Nominierungen für das Weltregister vor.
Das deutsche Nominierungskomitee der UN-Kulturorganisation hat die Akten und Tonbandmitschnitte aus dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 für
die Aufnahme in das sogenannte "Memory of the World"-Register der UNESCO nominiert. Es geht um 454 Aktenordner und 103 bespielte Tonbänder aus dem Prozess
gegen die Wachmannschaft des Konzentrationslagers Auschwitz, der am 20.12.1963 im Frankfurter Römer begonnen hatte und mit dem Urteil im
August 1965 zu Ende ging. Die Dokumente werden unter erhöhten
Sicherheitsvorkehrungen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden
aufbewahrt. Der größte Teil davon ist bereits digitalisiert. Der erste Auschwitz-Prozess rückte das von dem NS-Regime etablierte
System der gezielten Tötung in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld
der Weltöffentlichkeit. Damit war der erste Frankfurter
Auschwitz-Prozess entscheidend für die kritische und umfassende
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.
Mit der Constitutio Antoniniana verlieh der römische Kaiser M. Aurelius
Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus
sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanums das römische
Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner mehrheitlich den Rang von
„Fremden“ inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern
nachteiligen Rechtsstatus. Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch
erhaltene Exemplar dieser Constitutio Antoniniana. Der Papyrus wird in
der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt, die auch das
Nominierungsdossier ausgearbeitet hat.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen