Ergänzend zur bisherigen Regelung im Landeshochschulgesetz will die Landesregierung ein exklusives Recht für die Gruppe der Professorinnen und Professoren einführen: Im Fall einer tiefen Vertrauenskrise zwischen Rektorat und Professorenschaft – also einer Ausnahmesituation an einer Hochschule – dürfen künftig die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder über den Weg einer Ur-Abwahl des Amtes entheben.
Erstmals in Deutschland werden die Doktoranden in einer eigenen Gruppe zusammengefasst und die Promovierenden erhalten wie Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen eigenen Status in den Hochschulgremien.
Das neue Gesetz verbessert außerdem die Bedingungen für kooperative Promotionen. Talentierte Studierende einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen bessere Möglichkeiten erhalten, zu promovieren, indem HAW-Professoren an die Fakultät einer Universität assoziiert werden können. Es ist ein Anliegen des Landes, dass jeder und jede die Möglichkeiten hat, sich gemäß seiner Fähigkeiten zu entfalten – unabhängig von Milieu oder Herkunft. Die LHG-Novelle erweitert zudem die Möglichkeiten der Hochschulen, Unternehmensgründungen aus ihrem Umfeld zu fördern. Hochschulen können künftig Gründerinnen und Gründern erlauben, Einrichtungen der Hochschule bis zu drei Jahren zu nutzen, wenn sie zuvor Mitglieder der Hochschule waren.
Bürgerinnen und Bürger können den Gesetzentwurf bis zum 2. November 2017, 17 Uhr, auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung kommentieren. Die Einbringung in den Landtag ist für Anfang Januar 2018 vorgesehen.
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