Hochschulen können auch im kommenden Wintersemester digitale Semesterapparate
nutzen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die
Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich jetzt darauf geeinigt, dass
die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke weiter
pauschal vergüten dürfen. Das gibt die Hochschulrektorenkonferenz
bekannt. Deren Präsident Horst Hippler zeigt sich in einer Erklärung
„erleichtert“, dass die digitalen Semesterapparate für das
Wintersemester „gerettet“ sind. ... [mehr] http://www.tagesspiegel.de/wissen/streit-um-verguetung-digitale-semesterapparate-fuer-unis-gesichert/20196752.html
dazu auch: Der Vorsitzende der Kommission
"Bibliothekstantieme", Staatsrat Kück, hat mit einem Schreiben vom
10.08.2017 über die Verständigung von KMK und VG Wort informiert, dass
für die gesetzlich erlaubte Nutzung von Schriftwerken in den digitalen
Semesterapparaten der Hochschulen und sonstigen
Wissenschaftseinrichtungen nach § 52a UrhG für den Zeitraum vom 1.
Januar 2017 bis 28. Februar 2018 eine pauschale Vergütung gezahlt wird.
Die Höhe der angemessenen Vergütung soll auf der Basis einer gemeinsam
abzustimmenden Erhebung ermittelt werden.
Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html
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