Wenn Google Suchergebnisse löschen muss, verweist die
Suchmaschine auf eine Datenbank mit weiteren Informationen. Das OLG
München zwingt Google nun in einem Fall, diese Hinweise zu unterlassen,
weil sich die gelöschten Ergebnisse nachvollziehen lassen.... [mehr] https://heise.de/-3745908
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen