Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder haben am 01.06.2017 in Aussicht genommen, sich an der
Bund-Länder-Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes zu
beteiligen. Zur konkreten Umsetzung soll eine
Verwaltungsvereinbarung entwickelt werden. In diesem Rahmen
sollen auch die finanziellen Beiträge der Länder festgelegt
werden.
Die Digitalisierung des Filmerbes ist eine gemeinsame Aufgabe
von Bund, Ländern und der Filmwirtschaft. Es gilt zu
verhindern, dass Filme, die nur analog vorhanden sind, in
Vergessenheit geraten. Viele Filmmaterialien drohen aufgrund
ihrer Beschaffenheit sogar unwiederbringlich zu verfallen. Ab
2018 sollen nach einem gemeinsam erarbeiteten Konzept jährlich
bis zu 10 Mio. Euro für die Dauer von 10 Jahren als
Fördermittel für Kinofilme bereitgestellt werden. Bund,
Länder und die Filmförderungsanstalt FFA sollen jeweils ein Drittel der Finanzierung
übernehmen. Nach dem Konzept sollen Zuschüsse nach drei Förderlinien
vergeben werden, nach dem Auswertungsinteresse sowie dem
kuratorischen Interesse und der konservatorischen
Notwendigkeit. Die Abwicklung soll der FFA übertragen werden.
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