Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU
und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf
für das
Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im
Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem
Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen. Auf keinen Fall darf weder die Pauschalvergütung noch der
Schrankenvorrang vor vertraglichen Lizenzvereinbarungen in Frage
gestellt werden. Ein erneuter Versuch, die Individualvergütung einzuführen, würde wie
Ende letzten Jahres zu Chaos an den Hochschulen führen und den Einsatz
digitaler Semesterapparate drastisch
einschränken. Einzelvergütung ist weder nötig, noch praktikabel und
schon gar nicht in Bildung und Wissenschaft akzeptabel. Ein prinzipieller Vorrang von Lizenzvereinbarungen käme dem Verzicht auf
die aktive Steuerung des Staates durch das Recht gleich.
Lizenzvereinbarungen brauchen keinen
gesonderten Schutz. Sie werden ohnehin genutzt, wenn sie angemessen und
transparent sind. Der jetzige Reformvorschlag zeichnet sich durch Rechtssicherheit aus und
ist ein ausbalancierter Interessenausgleich. Er ist ein wichtiger
Schritt in Richtung eines umfassenden
Wissenschaftsurheberrechts.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen. Auf keinen Fall darf weder die Pauschalvergütung noch der Schrankenvorrang vor vertraglichen Lizenzvereinbarungen in Frage gestellt werden. Ein erneuter Versuch, die Individualvergütung einzuführen, würde wie Ende letzten Jahres zu Chaos an den Hochschulen führen und den Einsatz digitaler Semesterapparate drastisch einschränken. Einzelvergütung ist weder nötig, noch praktikabel und schon gar nicht in Bildung und Wissenschaft akzeptabel. Ein prinzipieller Vorrang von Lizenzvereinbarungen käme dem Verzicht auf die aktive Steuerung des Staates durch das Recht gleich. Lizenzvereinbarungen brauchen keinen gesonderten Schutz. Sie werden ohnehin genutzt, wenn sie angemessen und transparent sind. Der jetzige Reformvorschlag zeichnet sich durch Rechtssicherheit aus und ist ein ausbalancierter Interessenausgleich. Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenden Wissenschaftsurheberrechts.
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