Beide Länder hatten um eine Klausel der in Artikel 13 des Entwurfs vorgesehenen Plattformregulierung gerungen, die kleinere und mittlere Unternehmen bei Urheberrechtsverstößen von Sanktionen ausnehmen sollte. Artikel 13 verpflichtet Online-Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte, für die keine Lizenz erworben wurde, von ihren Seiten zu entfernen. Deutschland hatte darauf gedrungen, Kleinunternehmen und Start-ups bis zu einer bestimmten Umsatzgröße – im Gespräch waren zehn bis 20 Millionen Euro – von dieser Verpflichtung, Inhalte auf ihren Rechtestatus hin zu prüfen, auszunehmen. Die französische Seite lehnte dies bisher kategorisch ab.
Wie AFP meldet, sieht der nun gefundene Kompromiss vor, dass Firmen nur bei Erfüllung von drei Kriterien in den Genuss der Ausnahme kommen:
- Sie darf nicht länger als drei Jahre bestehen,
- ihr Umsatz muss unter zehn Millionen Euro liegen, und
- die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen im Monat liegen.
vgl. auch: EU-Copyright-Reform und Artikel 13: Neuer Anlauf für Upload-Filter
Deutschland und Frankreich haben den Weg frei gemacht für einen raschen Beschluss der heftig umkämpften EU-Copyright-Reform. Größter Zankapfel in den laufenden Trilogverhandlungen zwischen der rumänischen Präsidentschaft des EU-Rates, dem europäischen Parlament und der Kommission war bisher eine Ausnahmeklausel für die Haftung von Plattformen für Rechtsverstöße ihrer Anwender. Beide Länder haben sich nun auf einen halbgaren Kompromiss geeinigt und den Rumänen grünes Licht gegeben. ... [mehr] https://heise.de/-4298573
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