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Der Vortrag gliedert sich in drei Abschnitte:
I. Rechtliche Aspekte der Digitalisierung analoger Objekte
II. Problematik der Zugänglichmachung der Digitalisate
III. Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes
Bei I geht es unter anderem um die Frage, wann die Digitalisierung
ohne die Einwilligung des Rechteinhabers zulässig ist. Hier sind u. a.
die Vorschriften der §§ 5, 53 Abs. 2 und 61 UrhG relevant. Neu
hinzugekommen ist der § 60e Abs. 1 UrhG.
Fragen aus dem Themenkreis zu II. sind die Zulässigkeit der Nutzung
dieser digitalisierten Objekte durch jedermann oder durch einen
abgegrenzten Nutzerkreis.
Und die oben genannten Schutzfristen tauchen bei III. auf. Unter
anderem §§ 6 und 11 Bundesarchivgesetz und § 22 KunsturhG sind dabei
relevant. .... [mehr] https://oliverhinte.wordpress.com/2018/04/02/vom-recht-zur-digitalisierung/
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