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Dienstag, 3. April 2018

Vom Recht zur Digitalisierung / Oliver Hintes Blog-Eintrag

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Der Vortrag gliedert sich in drei Abschnitte:

I. Rechtliche Aspekte der Digitalisierung analoger Objekte
II. Problematik der Zugänglichmachung der Digitalisate
III. Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes

Bei I geht es unter anderem um die Frage, wann die Digitalisierung ohne die Einwilligung des Rechteinhabers zulässig ist. Hier sind u. a. die Vorschriften der §§ 5, 53 Abs. 2 und 61 UrhG relevant. Neu hinzugekommen ist der § 60e Abs. 1 UrhG.
Fragen aus dem Themenkreis zu II. sind die Zulässigkeit der Nutzung dieser digitalisierten Objekte durch jedermann oder durch einen abgegrenzten Nutzerkreis.
Und die oben genannten Schutzfristen tauchen bei III. auf. Unter anderem §§ 6 und 11 Bundesarchivgesetz und § 22 KunsturhG sind dabei relevant. .... [mehr] https://oliverhinte.wordpress.com/2018/04/02/vom-recht-zur-digitalisierung/

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