Bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt es sich um eine
weitreichende Verordnung zum Datenschutz, die am 25.05.2018 in Kraft tritt.
Die DSGVO fordert von Betreibern eines Internetauftritts mehr Transparenz über
die Art und Weise, wie personenbezogene Daten erhoben, genutzt und
weitergegeben werden. Dies betrifft auch Museen und Kultureinrichtungen. Dabei geht es
nicht nur um technische Aspekte, die auch im Kulturbereich berücksichtigt
werden müssen, sondern auch um Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung auf
die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder um die Notwendigkeit eines
Datenschutzbeauftragten. Welche Rolle die DSGVO für Museen und andere
Kultureinrichtungen spielt, haben die Blogbetreiber von MusErMeKu (Museum - Erinnerung - Medien - Kultur) in einer
Linksammlung auf einen Blick zusammengestellt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen