Neue Datenschutz-Grundverordnung
Am 25.05.2018 treten die Vorschriften nach der neuen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) in Kraft. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, sondern
für alle natürlichen und juristischen Personen, somit auch für Vereine und betreffen
damit auch Museen und andere gedächtnisbewahrende Einrichtungen. Auf der Seite http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm kann man sich bereits über die wichtigsten Regelungen informieren.
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