Follower

Donnerstag, 8. Februar 2018

E-Books bleiben bei der Geoblocking-Regelung ausgenommen

Das Europäische Parlament hat dem im November 2017 gefundenen Kompromiss zum Geoblocking zugestimmt. Damit bleiben E-Books für die kommenden zwei Jahre von der neuen Regelung für den grenzüberschreitenden Vertrieb digitaler Medien ausgenommen. Die Regelung zum Geoblocking sieht vor, dass geographische Beschränkungen beim Vertrieb elektronischer Medien im digitalen Binnenmarkt wegfallen sollen. Bei E-Books hatten die Branchenverbände – darunter der Börsenverein – auf eine Ausnahme gedrängt, da vor allem kleinere Händler nicht in der Lage seien, eine europaweite Infrastruktur für den Vertrieb dieser Inhalte aufzubauen. Zudem würden E-Books zumeist nur in einem bestimmten Sprachraum gekauft und gelesen. Erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, voraussichtlich im Herbst 2020, soll im Rahmen einer Folgenabschätzung geprüft werden, ob die Verordnung auf alle urheberrechtlich geschützten Inhalte – und damit auch auf E-Books – ausgeweitet werden soll.[mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-eu-parlament_stimmt_fuer_geo-blocking-regelung.1429086.html

zur Präzisierung: Ausgenommen sind generell urheberrechtlich geschützte Güter, beispielsweise Filme, Musik oder Bücher.

Keine Kommentare: