Das Europäische Parlament hat dem im November 2017 gefundenen Kompromiss
zum Geoblocking zugestimmt. Damit bleiben E-Books für die kommenden
zwei Jahre von der neuen Regelung für den grenzüberschreitenden Vertrieb
digitaler Medien ausgenommen. Die Regelung zum Geoblocking sieht vor, dass geographische Beschränkungen beim Vertrieb
elektronischer Medien im digitalen Binnenmarkt wegfallen sollen. Bei
E-Books hatten die Branchenverbände – darunter der Börsenverein –
auf eine Ausnahme gedrängt, da vor allem kleinere Händler nicht in der
Lage seien, eine europaweite Infrastruktur für den Vertrieb dieser
Inhalte aufzubauen. Zudem würden E-Books zumeist nur in einem bestimmten
Sprachraum gekauft und gelesen. Erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der
Verordnung, voraussichtlich im Herbst 2020, soll im Rahmen einer
Folgenabschätzung geprüft werden, ob die Verordnung auf alle
urheberrechtlich geschützten Inhalte – und damit auch auf E-Books –
ausgeweitet werden soll.[mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-eu-parlament_stimmt_fuer_geo-blocking-regelung.1429086.html
zur Präzisierung: Ausgenommen
sind generell urheberrechtlich geschützte Güter, beispielsweise Filme, Musik oder Bücher.
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