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Freitag, 16. Februar 2018

SPD und Union wollen BGH- und EuGH-Urteile zur Ausschüttung von Urheberrechtsabgaben aushebeln

Verlage sollen sich weiterhin aus dem Urheberrechtsabgabentopf bedienen dürfen

Am 21. April [2017] entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die bisherige Praxis der VG Wort, Urheberrechtsabgaben nicht nur an Autoren, sondern zur Hälfte an Verlage auszuschütten, rechtswidrig ist. Vorher hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Belgien genau so geurteilt (vgl. BGH bescheinigt: Verwertungsgesellschaften übervorteilen die Autoren).

Bereits seit diesem EuGH-Urteil (das ein entsprechendes BGH-Urteil erwarten ließ) drängt die Verlagslobby die Parteien, die Gerichtsentscheidungen auf politischer Ebene umzukehren. Was Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Aussicht stellte, hat nun seinen Weg in die Bundestagsausschüsse für recht und Verbraucherschutz und für Kultur und Medien gefunden: In einem Entschließungspapier der Fraktionen CDU/CSU und SPD, das Telepolis vorliegt, wird  gefordert, in einem geplanten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU "über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten [….]" die "Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungen [zu] erhalten". 

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verlangen in dem Papier (dessen Formulierungen vorherigen Presseaussendungen der Verlegerlobby bemerkenswert ähneln), der Bundestag solle "feststellen", dass sich das "Zusammenwirken von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften […] über Jahrzehnte bewährt" habe und "Ausdruck des engen Zusammenwirkens zwischen Autoren und Verlegern bei der Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke" sei.... [mehr] https://heise.de/-3191982

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