Museen, Bibliotheken und Archive sind als bestandshaltende Einrichtungen an einen demokratischen Bildungsauftrag gebunden, der gegenwärtig im digitalen Raum aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann.
Die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst kann aufgrund der
Einschränkungen die auch für Kulturinstitutionen durch das Urheberrecht
gelten, nicht präsentiert werden. Das Urheberrecht selbst und alle mit
dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen gemäß §64 UrhG erst
siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Klartext bedeutet dieser
Sachverhalt beispielsweise: Die Werke von Pablo Picasso können erst im
Jahr 2043 auf unserer Online-Sammlung kostenfrei und uneingeschränkt
zugänglich gemacht werden. In der Praxis betrifft dies derzeit ungefähr
15.000 Kunstwerke. Beinahe die Hälfte an Abbildungen von Werken aus
unserer Sammlung bleibt somit im Digitalen verborgen, lediglich die
entsprechenden Metadaten sind sichtbar.
Aus den Erfahrungen beim Launch der Online-Sammlung der Münchner Pinakothek (https://www.sammlung.pinakothek.de/) und in Folge eines Kolloquiums, das die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am 06.10.2017 veranstalteten (siehe https://www.pinakothek.de/musmuc17), und in enger Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst und anderen Partnern
aus den verschiedenen kulturellen Bereichen fand am 05.12.2017
ein Arbeitstreffen zur Formulierung einer gemeinsamen Position zur vereinfachten Sichtbarmachung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet für
Museen, Archive und Bibliotheken statt. Es galt der Erarbeitung eines
Weges, wie diese Institutionen ihre Werke, die nicht gemeinfrei sind, im
digitalen Raum nutzen und präsentieren können. Zugleich sei an dieser
Stelle an die Hamburger Note von Oktober 2015 erinnert, die sich bereits
diesem Themenkreis gewidmet hat.
Den Unterzeichnenden ist es nun gelungen, in der Münchner Note das
gemeinsame Interesse der Sammlungen, der Urheberinnen und Urheber und
der VG Bild-Kunst als deren Vertreterin zu gemeinsamen Forderungen
zusammenzuführen. Sie bitten die Entscheidungsträger auf europäischer
sowie auf Bundes- und Landesebene darum, ihren Einfluss im laufenden
Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen und die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Museen und Archive ihre Bestände
vollständig online sichtbar machen können, um den Bildungsauftrag auch
im digitalen Raum erfüllen zu können.
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