Follower

Dienstag, 20. Februar 2018

„Münchner Note“ der Museen, Bibliotheken und Archive

Museen, Bibliotheken und Archive sind als bestandshaltende Einrichtungen an einen demokratischen Bildungsauftrag gebunden, der gegenwärtig im digitalen Raum aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann.

Die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst kann aufgrund der Einschränkungen die auch für Kulturinstitutionen durch das Urheberrecht gelten, nicht präsentiert werden. Das Urheberrecht selbst und alle mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen gemäß §64 UrhG erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Klartext bedeutet dieser Sachverhalt beispielsweise: Die Werke von Pablo Picasso können erst im Jahr 2043 auf unserer Online-Sammlung kostenfrei und uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. In der Praxis betrifft dies derzeit ungefähr 15.000 Kunstwerke. Beinahe die Hälfte an Abbildungen von Werken aus unserer Sammlung bleibt somit im Digitalen verborgen, lediglich die entsprechenden Metadaten sind sichtbar.

Aus den Erfahrungen beim Launch der Online-Sammlung der Münchner Pinakothek (https://www.sammlung.pinakothek.de/) und in Folge eines Kolloquiums, das die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am 06.10.2017 veranstalteten (siehe https://www.pinakothek.de/musmuc17), und in enger Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst und anderen Partnern aus den verschiedenen kulturellen Bereichen fand am 05.12.2017 ein Arbeitstreffen zur Formulierung einer gemeinsamen Position zur vereinfachten Sichtbarmachung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet für Museen, Archive und Bibliotheken statt. Es galt der Erarbeitung eines Weges, wie diese Institutionen ihre Werke, die nicht gemeinfrei sind, im digitalen Raum nutzen und präsentieren können. Zugleich sei an dieser Stelle an die Hamburger Note von Oktober 2015 erinnert, die sich bereits diesem Themenkreis gewidmet hat. 

Den Unterzeichnenden ist es nun gelungen, in der Münchner Note das gemeinsame Interesse der Sammlungen, der Urheberinnen und Urheber und der VG Bild-Kunst als deren Vertreterin zu gemeinsamen Forderungen zusammenzuführen. Sie bitten die Entscheidungsträger auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene darum, ihren Einfluss im laufenden Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Museen und Archive ihre Bestände vollständig online sichtbar machen können, um den Bildungsauftrag auch im digitalen Raum erfüllen zu können. 


Keine Kommentare: