Die TU9-Universitäten haben eine von den TU9-Bibliotheken initiierte "Handreichung zu einheitlichen Kriterien für Publikationsfonds zur Förderung von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften" verabschiedet. Sie befürworten darin die Anwendung der existierenden
DFG-Förderbedingungen auch für nicht-DFG-geförderte Publikationsfonds. Dies bedeutet, dass
+ die TU9-Bibliotheken zur 2.000-Euro-Grenze (brutto) für die maximalen Article Processing Charges (APC) stehen,
+ Teilfinanzierungen von Rechnungen über 2.000 Euro (brutto) nicht sinnvoll sind und
+ Aufsätze in hybriden Zeitschriften von der Förderung über OA-Publikationsfonds auszuschließen sind.
Die gemeinsame Position der TU9-Bibliotheken soll den Forscherinnen und
Forschern der Universitäten ebenso wie der Verlagswelt signalisieren,
dass Open Access für die öffentliche Hand bezahlbar bleiben muss.
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg65207.html
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