Der Bundestag hat am 14. Dezember 2018 einstimmig den Erhalt der Buchpreisbindung bestätigt und die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung der Buchpreisbindung nicht zu folgen. Vielmehr solle sich die Bundesregierung innerhalb der EU-Kommission für ihre Erhaltung einsetzen.
In Deutschland wurde die Buchpreisbindung 2016 auch auf e-Books ausgeweitet (vgl. Meldung vom 1. Mai 2016).
Ein im Mai 2018 veröffentlichtes Sondergutachten der Monopolkommission sieht in der Buchpreisbindung einen erheblichen Eingriff »in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer«.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt dieses Bekenntnis zur Buchpreisbindnung. »Das Ja des Deutschen Bundestags zur Buchpreisbindung ist ein Ja zu einer lebendigen vielfältigen Kulturlandschaft«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
via http://www.urheberrecht.org/news/6145/
In Deutschland wurde die Buchpreisbindung 2016 auch auf e-Books ausgeweitet (vgl. Meldung vom 1. Mai 2016).
Ein im Mai 2018 veröffentlichtes Sondergutachten der Monopolkommission sieht in der Buchpreisbindung einen erheblichen Eingriff »in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer«.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt dieses Bekenntnis zur Buchpreisbindnung. »Das Ja des Deutschen Bundestags zur Buchpreisbindung ist ein Ja zu einer lebendigen vielfältigen Kulturlandschaft«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2018
- Pressemitteilung des Börsenvereins vom 14. Dezember 2018
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