von Till Kreutzer und Tom Hirche - Überarbeitete Fassung: Stand Oktober 2017
Einleitung:
Bei der Herstellung und Verwertung von digitalen Lehr-/Lernmaterialien spielt vor allem das
Urheberrecht eine besondere Rolle. Denn an dem Material bestehen in aller Regel einerseits Urheberrechte der Autoren und andererseits Rechte an hierin verwendeten Werken Dritter („Fremdmaterial“). All diese Rechte sind zu beachten, wenn Unterrichtsmaterialien verwendet werden. Das Urheberrecht schreibt vor, dass geschützte Werke grundsätzlich nur genutzt werden dürfen, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Solche Zustimmungen können durch individuelle (Lizenz-)Verträge oder Standard-Lizenzen (sog. Open-Content-Lizenzen) erteilt werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Die sog. Schrankenbestimmungen regeln bestimmte Fälle, in denen Nutzungshandlungen auch ohne Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Sind solche Sonderregeln nicht einschlägig, müssen Nutzungsrechte an den Lehrmaterialien erworben werden. Stehen die Inhalte nicht unter einer Open-Content-Lizenz, sind u. U. Lizenzverträge zu konzipieren, zu verhandeln und abzuschließen. ... [mehr] https://irights.info/wp-content/uploads/2017/11/Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017-UrhWissG.pdf
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