Information. Wissenschaft & Praxis 68 (2017) H.4 KEIN OPEN ACCESS
Rainer Kuhlen. "UrhWissG – das neue Wissenschaftsurheberrecht bleibt regulierungstechnisch überspezifisch problematisch". Information. Wissenschaft & Praxis 68 (2017) H.4. S.227-245
Beitrag von R. Kuhlen KEIN OPEN ACCESS
Das am 30. Juni 2017 im Bundestag beschlossene sogenannte
Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) wird aus der
Perspektive von Bildung und Wissenschaft diskutiert. UrhWissG ist eine
Reaktion auf die offensichtlichen Probleme mit den bestehenden, auf
Bildung und Wissenschaft bezogenen Bestimmungen des Urheberrechts. Auf
diese Probleme wird in Abschnitt 2 eingegangen. Die vorgesehenen neuen
Schrankenregelungen werden im Detail vorgestellt (Abschnitt 3) und
kritisch (ablehnend und konstruktiv weiterführend) diskutiert (Abschnitt
4). UrhWissG wird zu einigen Verbesserungen für die Nutzung publizierten
Wissens führen und allgemein für Rechtssicherheit sorgen. Der Vorrang
von Schrankenregelungen gegenüber Lizenzangeboten der Verlagswirtschaft
und die Pauschalvergütung für die schrankenbedingte Nutzung von Werken
bzw. Teilen von ihnen sind im Gesetz festgeschrieben. Dennoch bleibt die
von der Koalition an sich versprochene Allgemeine Bildungs- und
Wissenschaftsschranke (ABWS) in Form einer generellen Klausel weiter
eine Herausforderung für die politische Regulierung. Offenbar war die
Zeit für eine umfassendere Reform des Wissenschaftsurheberrechts noch
nicht gekommen. (Abschnitt 5). In der abschließenden Gesamtbewertung
(Abschnitt 6) wird davor gewarnt, das nun beschlossene
Wissenschaftsurheberrecht erst einmal als befriedet einzuschätzen, so dass
es auf längere Zeit nicht mehr auf die politische Agenda kommen müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob durch die (derzeit weiter noch intensiv
diskutierte) Vorgabe einer Urheberrechts-Richtlinie der EU ein
Umsetzungszwang in den EU-Mitgliedsländern entsteht, dem sich auch
Deutschland nicht entziehen kann. Der Fokus richtet sich jetzt auf die
EU. Im Anhang (Abschnitt 7 und 8) werden die Texte der acht neuen
Schrankenregelungen sowie die Änderungen mit Blick auf die
Nationalbibliothek aufgeführt.
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