YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet
YouTube und Google sind im Falle von Urheberrechtsverstößen im Rahmen von hochgeladenen Inhalten verpflichtet, die E-Mail-Adressen ihrer Nutzer an die Rechteinhaber herauszugeben. Für die Telefonnummern und IP-Adressen gilt dies aber nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil vom 22. August 2017 (Az.: 11 U 71/16). ... [mehr] https://heise.de/-3821701
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