Für das Verleihen von innerhalb der Europäischen Union gekauften
Filmen auf Videokassetten, Digital Versatile Discs (DVDs) oder Blue-ray
Discs (BDs) entstehen den Bibliotheken keine Urheberrechtsabgaben, diese
sind bereits durch die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern – der
so genannte Bibliothekstantieme – abgegolten. Bei E-Medien, die über ein
Lizenzierungsverfahren wie zum Beispiel die Onleihe bezogen werden, ist
das Verleihrecht bereits mit den Rechteinhabern abgeklärt und bedarf
keiner weiteren Absprachen und Zahlungen. Anders verhält es sich mit den Vorführrechten. Hier fallen für jeden
gezeigten Film Gebühren an den Rechteinhaber an. Viele Filmstudios geben
diese Rechteverwaltung wiederum an spezielle Agenturen weiter.
Der größte Anbieter von Filmrechten dieser Art ist in der
Bundesrepublik die MPLC Deutschland GmbH. Das Tochterunternehmen der
weltweit tätigen Motion Picture Licensing Company vertritt vor allem die
großen Hollywood-Studios. Die gesamte Liste von über 900 Produzenten
finden Sie auf der MPLC-Website.
Neben den Einzellizenzen bietet MPLC auch sogenannte Schirmlizenzen
an. Diese erlauben in einem Abonnement-Modell die öffentliche Vorführung
sämtlicher Filme aus dem Programm von MPLC. Bibliotheken, die Mitglied
im Deutschen Bibliotheksverband e. V. (dbv) sind, profitieren durch
einen besonderen Rahmenvertrag von einer vergünstigten Jahreslizenz. Die
Kosten richten sich nach der Sektionszugehörigkeit im dbv. Eine
Schirmlizenz ist in erster Linie für Bibliotheken interessant, die
häufiger Filme in ihren Räumen zeigen möchten.
Wichtig:
Auch mit einer Schirmlizenz darf kein Konkurrenzangebot zu
kommerziellen Kinos entstehen (keine direkte Werbung, keine
Eintrittsgebühr). Zusätzlich muss die im Film verwendete Musik separat über die Verwertungsgesellschaft GEMA abgegolten werden. Hier erhalten Bibliotheken in einem Gesamtvertrag
(unter "Weitere Verträge") ebenfalls Sonderkonditionen, eventuell
besteht auch die Möglichkeit, sich an einen kommunalen Vertrag
anzuschließen. Die offiziellen Tarife und Kontaktdaten veröffentlicht
die GEMA auf ihrer Website.
Tipp:
Vorführrechte sind in der Regel bereits mit eingeschlossen, wenn die
Bibliothek selbst den Film bei der Evangelischen Medienzentrale, dem
Landesfilmdienst oder der jeweiligen Kreisbildstelle ausleiht. Da zu dieser Thematik häufig Fragen gestellt werden, hat die Rechtskommission im dbv eine Empfehlung erstellt, in der dieser Sachverhalt übersichtlich dargestellt ist.
via https://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/08/30/informationen-zur-vorfuehrung-von-filmen/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen