Follower

Montag, 4. September 2017

Informationen zur Vorführung von Filmen

Für das Verleihen von innerhalb der Europäischen Union gekauften Filmen auf Videokassetten, Digital Versatile Discs (DVDs) oder Blue-ray Discs (BDs) entstehen den Bibliotheken keine Urheberrechtsabgaben, diese sind bereits durch die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern – der so genannte Bibliothekstantieme – abgegolten. Bei E-Medien, die über ein Lizenzierungsverfahren wie zum Beispiel die Onleihe bezogen werden, ist das Verleihrecht bereits mit den Rechteinhabern abgeklärt und bedarf keiner weiteren Absprachen und Zahlungen. Anders verhält es sich mit den Vorführrechten. Hier fallen für jeden gezeigten Film Gebühren an den Rechteinhaber an. Viele Filmstudios geben diese Rechteverwaltung wiederum an spezielle Agenturen weiter.
Der größte Anbieter von Filmrechten dieser Art ist in der Bundesrepublik die MPLC Deutschland GmbH. Das Tochterunternehmen der weltweit tätigen Motion Picture Licensing Company vertritt vor allem die großen Hollywood-Studios. Die gesamte Liste von über 900 Produzenten finden Sie auf der MPLC-Website

Neben den Einzellizenzen bietet MPLC auch sogenannte Schirmlizenzen an. Diese erlauben in einem Abonnement-Modell die öffentliche Vorführung sämtlicher Filme aus dem Programm von MPLC. Bibliotheken, die Mitglied im Deutschen Bibliotheksverband e. V. (dbv) sind, profitieren durch einen besonderen Rahmenvertrag von einer vergünstigten Jahreslizenz. Die Kosten richten sich nach der Sektionszugehörigkeit im dbv. Eine Schirmlizenz ist in erster Linie für Bibliotheken interessant, die häufiger Filme in ihren Räumen zeigen möchten.

Wichtig:
Auch mit einer Schirmlizenz darf kein Konkurrenzangebot zu kommerziellen Kinos entstehen (keine direkte Werbung, keine Eintrittsgebühr). Zusätzlich muss die im Film verwendete Musik separat über die Verwertungsgesellschaft GEMA abgegolten werden. Hier erhalten Bibliotheken in einem Gesamtvertrag (unter "Weitere Verträge") ebenfalls Sonderkonditionen, eventuell besteht auch die Möglichkeit, sich an einen kommunalen Vertrag anzuschließen. Die offiziellen Tarife und Kontaktdaten veröffentlicht die GEMA auf ihrer Website. 

Tipp:
Vorführrechte sind in der Regel bereits mit eingeschlossen, wenn die Bibliothek selbst den Film bei der Evangelischen Medienzentrale, dem Landesfilmdienst oder der jeweiligen Kreisbildstelle ausleiht. Da zu dieser Thematik häufig Fragen gestellt werden, hat die Rechtskommission im dbv eine Empfehlung erstellt, in der dieser Sachverhalt übersichtlich dargestellt ist. 

via https://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/08/30/informationen-zur-vorfuehrung-von-filmen/

Keine Kommentare: