Die zum Vollantrag aufgeforderten Clusterskizzen nach Standorten:
- Universität Freiburg: 2 (0 im Verbund)
- Universität Heidelberg: 3 (2 im Verbund)
- Universität Konstanz: 3 (0 im Verbund)
- Karlsruhe Institut für Technologie: 4 (2 im Verbund)
- Universität Stuttgart: 4 (2 im Verbund)
- Universität Tübingen: 5 (1 im Verbund)
- Universität Ulm: 2 (2 im Verbund)
Gesamt: 18 (5 im Verbund in BW + 1 extern)
Das Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg wird die Universitäten bis zur Abgabe der Vollanträge im Februar 2018 weiter nach Kräften unterstützen. Die Clustervorhaben können sich zusätzlich auf die Weiterförderung des Landesanteils für die Projekte der Exzellenzinitiative II stützen, die die Landesregierung zugesagt hat, um langfristig die positiven Wirkungen der Exzellenzinitiative zu sichern.
Die Skizzenauswahl am 27. und 28.09.2017 war vollständig wissenschaftsgeleitet. Das Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Sie wurden gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat (WR) vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufen. Ein Jahr später, im September 2018, wird die Exzellenzkommission über Förderung der Clustervorhaben entscheiden. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Expertengremium und Bund-Länder-Vertretern der Wissenschaftspolitik. Von den insgesamt 195 eingereichten Skizzen wurden 88 Vorhaben zum Vollantrag aufgefordert. Davon werden wiederum ca. 50 % bewilligt. Der Kriterienkatalog ist in vier Kapitel unterteilt: Exzellenz der Forschung, Ausgewiesenheit der Forscherinnen und Forscher, Unterstützende Strukturen und Strategien im Exzellenzcluster sowie Umfeld des Exzellenzclusters.
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