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Dienstag, 28. Februar 2017

Die Nutzung einer „Schattenbibliothek“ im Licht des Urheberrechts – Einige Überlegungen am Beispiel von Sci-Hub

Steinhauer, Eric W. „Die Nutzung einer ‚Schattenbibliothek‘ im Licht des Urheberrechts – Einige Überlegungen am Beispiel von Sci-Hub“. Recht – Bibliothek – Dokumentation. Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 46 (2017) H.2/3. S.96-107 / Online: https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mir_derivate_00000936/Steinhauer_SciHub_Urheberrecht_2016.pdf.    

StuttgARCH: Forschungsvorhaben der Universität Stuttgart

Zwischen 1750 und 1914 entwickelte sich Stuttgart von einer Residenzstadt zu einer modernen Großstadt. Die Pläne und Zeichnungen, die diese Entwicklung dokumentieren, werden heute in unterschiedlichen Sammlungen und Archiven im Stuttgarter Raum aufbewahrt und sind trotz ihrer inhaltlichen Überschneidungen nicht miteinander vernetzt.

Langfristiges Ziel des Forschungsvorhabens StuttgARCH ist es, die digitalisierten Bestände online und frei zugänglich zu publizieren und sie einerseits der Forschung zur Verfügung zu stellen und andererseits auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu wird in einer ersten Projektphase ein Digitalisierungskonzept für die bedeutenden Sammlungen des Instituts für Architekturgeschichte der Universität Stuttgart, des Landesmuseums Württemberg, der Universitätsbibliothek Stuttgart, der grafischen Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart, des Stadtarchivs Stuttgart, des Stadtmuseums Ludwigsburg, des Stadtarchivs Backnang und des Universitätsarchivs Stuttgart erstellt.

Als Projektpartner des Instituts für Architekturgeschichte stellt die Universitätsbibliothek Stuttgart ihr etabliertes Scan-Work-Flow-System zu Verfügung.

Laufzeit: 12/2016 – 8/2017
Mittelherkunft: BMBF
Projektleitung: Prof. Dr. phil. habil. Klaus Jan Philipp
Projektkoordination: Hanna Arens M.Sc.


Pressemitteilungen und -artikel zum Projekt:

Wie Stuttgart zur Großstadt wurde. Pressemitteilung der Universität Stuttgart vom 14.12.2016 

Wie Stuttgart zur Stadt wurde. Reutlinger Generalanzeiger vom 24.12.2016 

Von der Residenz zur Metropole. Schwäbische Post vom 16.12.2016

 

Missbrauchen die Wissenschaftsbibliotheken ihre Marktmacht?

Bereits im Januar hatte buchreport über die beim Bundeskartellamt eingegangene Beschwerde des Börsenvereins gegen den bundesweiten Gemeinschaftseinkauf von Zeitschriften-Lizenzen berichtet. Jetzt kommuniziert der Verband auch ganz offiziell seine Bedenken.

Worum es geht: Unter dem Projektnamen „Deal“ haben sich alle relevanten deutschen Wissenschaftsinstitutionen zusammengetan, um eine horizontale Einkaufskooperation zu bilden. Statt individueller Abonnementverträge sollen bundesweite Lizenzverträge abgeschlossen werden. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen will ihre gebündelte Einkaufsmacht nutzen, um erstmals bundesweite Lizenzverträge über das elektronische Zeitschriftenportfolio von Wissenschaftsverlagen abzuschließen. ... [mehr] https://www.buchreport.de/2017/02/27/missbrauchen-die-wissenschaftsbibliotheken-ihre-marktmacht/

Gesetzesportal NRW seit Oktober 2016 mit kostenfreien historischen Gesetzen und Verordnungen

Auch das kleinste Kommunalarchiv hat Verwaltungsakten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Langes Suchen nach den ihnen zugrunde liegenden Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und Ministerialblättern, die das Verwaltungshandeln in Nordrhein-Westfalen seit 1946 bestimmt haben, hat ein Ende: die bislang kostenpflichtigen historischen sammlungen im Portal https://recht.nrw.de sind seit dem 01.10.2016 kostenfrei. Das Portal ist ein Angebot des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) und enthält:

  • Historische Gesetze und Verordnungen
  • Historische Erlasse
  • Gesetz- und Verordnungsblätter ab 1946
  • Ministerialblätter ab 1949

Das Portal stellt verschiedene Suchfunktionen zur Verfügung. Die Schnellsuche führt mit einem Begriff, einer Kurzbezeichnung oder einem Aktenzeichen in den meisten Fällen zum Ergebnis. Die "Erweiterte Suche" beinhaltet weitere Suchoptionen und findet mehr Treffer, da sie über eine Volltextsuche neben den geltenden auch in den jeweiligen historischen Texten zu Treffern führt. 

via RBD 46 (2016) H.2/3

Bundestagsgutachten im Netz

Mitte Februar 2016 erfuhr das Internetangebot des Bundestags eine bedeutsame Ausweitung: Seit dem 18.02.2016 sind die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Online-Archiv freigeschaltet und für jedermann unter der Adresse http://www.bundestag.de/analysen verfügbar. Der Beitrag von Holger Scheerer. "Bundestagsgutachten im Netz - Das Online-Archiv der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste" (In: Recht - Bibliothek - Dokumentation 46. 2016. H.2/3. S.122-125) stellt das Online-Archiv vor, benennt knapp die Hintergründe, die zu seiner Einrichtung geführt haben, und erläutert, was im Archiv in welcher Form gefunden werden kann.  

Recht Bibliothek Dokumentation - RBD - 46 (2016) H.2/3

Inhaltsverzeichnis

AUFSÄTZE
  • Bernhard Dengg: Juristische Informationsversorgung in der Schweiz – never change a running system! … 85
  • Eric W. Steinhauer: Die Nutzung einer „Schattenbibliothek“ im Licht des Urheberrechts – Einige Überlegungen am Beispiel von Sci-Hub … 96
  • Gabor Kuhles, Thomas Witzgall: Die Neuordnung des Landes-und Hochschulbibliothekswesens in Thüringen – eine bibliotheksrechtliche und -fachliche Bestandsaufnahme … 108
  • Holger Scheerer: Bundestagsgutachten im Netz – Das Online-Archiv der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste … 122
  • Katharina Beberweil: Library & Information Centre IBFD – eine Spezialbibliothek auf dem Weg ins digitale Zeitalter … 126
RECHTSPRECHUNG
  • VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2016, 1 S 1122/16: Kein Informationsrecht auf allgemein erwerbbare Fachliteratur … 131
MITTEILUNGEN
  • AjBD-Ehrenmitgliedschaft für Dr. Hans-Peter Ziegler (Sabine Lieberknecht) … 136
  • Eine neue Zeitschrift zum Urheberrecht im Bibliothekswesen: Journal of Copyright in Education and Librarianship J©EL …. 138
  • Gesetzesportal Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de) mit kostenfreien historischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Ministerialblättern … 140
REZENSIONEN
  • Praxishandbuch Ausstellungen in Bibliotheken; hrsg. von Petra Hauke, Berlin 2016 (Harald Müller) … 141
 Zeitschrift gibt es nur gedruckt

Gerda Henkel Stiftung prämiert

Die Gerda Henkel Stiftung wird als "Wissenschaftsstiftung des Jahres" 2017 ausgezeichnet, den die Deutsche Universitätsstiftung (DUS) und die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) gemeinsam ausgelobt haben. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-_wissenschaftsstiftung_des_jahres_2017.1292751.html

Deniz Yücel – das Haftprotokoll

Im türkischen Polizeigewahrsam darf Deniz Yücel nicht schreiben. In solchen Fällen diktieren gefangene Autoren und Journalisten ihren Anwälten in Besuchszeiten häufig Berichte. Diesen Text haben Yücels Verteidiger mitgebracht.... [mehr] https://www.welt.de/politik/ausland/article162384647/Deniz-Yuecel-das-Haftprotokoll.html

Montag, 27. Februar 2017

FID Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft bewilligt

Die DFG hat der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel in Zusammenarbeit mit der UB Leipzig die Einrichtung eines Fachinformationsdienstes für Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft bewilligt. Der FID steht in der Tradition des frühren SSG b2i, wird aber nach Maßgabe der neuen Richtlinien andere Akzente setzen.

Der FID Buch-, Bibliotheks-, Informationswissenschaft hat zum Ziel, den Spitzenbedarf der Forschung in den jeweiligen Feldern abzudecken und in enger Kooperation und Rückkopplung mit den jeweiligen Zielgruppen ein nachhaltiges und attraktives Serviceangebot aufzubauen und über ein Portal anzubieten. Das Portal soll insbesondere digitale Informationsressourcen der Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft mit einem Schwerpunkt bei der Buch- und Sammlungsforschung bereitstellen, aber darüber hinaus auch Angebote zur Archivierung und Publikation von Forschungsdaten und Dokumenten machen sowie als Anlaufpunkt und Kommunikationsplattform für die jeweilige Fachwissenschaft dienen. Wegen der methodischen Nähe zu den BBI-Fächern und ihres transdisziplinären Charakters werden auch die Digital Humanities mit berücksichtigt. Gleiches gilt für die Historischen Hilfswissenschaften sowie Restaurierungswissenschaften.  Das Portal möchte vor allem folgende Aspekte realisieren bzw. unter Nutzung vorhandener Angebote integrieren:

  * Zentraler Nachweis einschlägiger Informationsressourcen auf der Basis moderner Retrievaltechnologie mit Bestellfunktion (via UB Leipzig)

  * Spezialisierter nachfrageorientierter, vor allem international ausgerichteter  Bestandsaufbau mittels traditioneller Kauf- und Open-Access-Materialien

  * Volltextangebote im Sinne einer e-only Strategie

  * Repositorium für Dokumente und Forschungsdaten

  * Allgemeine Informations- und Kommunikationsplattform


via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg60151.html

Wissenschaftler kämpfen mit Verlagen - und umgekehrt / Christine Prußky

Seit einigen Tagen kann man auf der Seite des Justizministeriums nachlesen, wie Heiko Maas' Entwurf zum Urheberrecht auf die wirkt, die er betrifft. Bibliotheken, Universitäten, Studenten, Verlage, auch der Zentralrat der Muslime äußern sich da, es gibt Wünsche, Lob und Tadel. ... [mehr] http://www.sueddeutsche.de/bildung/studium-wissenschaftler-kaempfen-mit-verlagen-und-umgekehrt-1.3390003

Bibliotheksforum Bayern 11 (2017) H.1

Inhaltsverzeichnis: https://www.bibliotheksforum-bayern.de/index.php?id=144 

Gesamtheft im Überblick: https://www.bibliotheksforum-bayern.de/fileadmin/archiv/2017-1/BFB_2017-01_Web.pdf

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Inhalt (in Auswahl)

Bibliotheken in Bayern

200 Jahre Staatliche Bibliothek Regensburg: Ein Jubiläum der besonderen Art / Bernhard Lübbers

Sibler - Lobin - Krieg: der bayerische Bibliothekstag setzt Zeichen: 26. Bayerischer Bibliothekstag in Passau / Jens Renner

#socialbib, #bib4all - "Netzwerk Bibliothek" 2016: Bibliothekswoche und digitale Aktionen in Bayern / Sabine Teigelkämper

Lernort Bibliothek - (was) lernst du da schon?: PLUS - das Lernstudio der Stadtbibliothek Bayreuth / Bianka Hoffmann 

Erwerbung

900.000 Euro Fördermittel zugesagt: Carl Friedrich von Siemens Stiftung unterstützt Staatsbibliothek im Sammelgebiet Philosophie / Peter Schnitzlein 

Digitale Bibliothek 

Vom Prachteinband bis zur Lutherstube: Fotorealistische 3D-Digitalisierung für bavarikon / Markus Brantl und Felix Horn 

Open-Access-Tage 2016:  Am 10. und 11. Oktober 2016 fanden die 10. Open-Access-Tage an der LMU München statt / Gernot Deinzer

Internationale Bibliothekskontakte

460.000 Netzpublikationen aus der Russischen Präsidentenbibliothek in St. Petersburg jetzt in der BSB verfügbar / Dorothea Sommer und Gudrun Wirtz

Kurz notiert

Digitale Schriftkunde der bayerischen Staatsarchive

Das Onlineangebot "Digitale Schriftkunde" wird von den Staatlichen Archiven Bayerns bereitgestellt und ist 2013 und 2014 von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns unter Mitarbeit des Bayerischen Hauptstaatsarchivs sowie der Staatsarchive Amberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg erarbeitet worden.

"Wer sich fundiert mit der historischen Überlieferung beschäftigen möchte, sei es für wissenschaftliche, heimatkundliche oder genealogische Forschung, kommt nicht umhin, sich mit historischen Handschriften vertraut zu machen und sie lesen zu lernen. Dass immer mehr Quellenbestände inzwischen auch in digitalisierter Form verfügbar werden, ändert daran gar nichts, im Gegenteil – auch diese wollen und müssen erst einmal entziffert werden. Der Weg in die Archive führt auf die vielen Ausprägungen der 'deutschen Schrift' vom späten Mittelalter bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts – von den gotischen Urkundenschriften und Kanzleikursiven des 13. bis 15. Jahrhunderts über die Kurrentschriften der Frühen Neuzeit bis zur 'Sütterlin', der deutschen Schul- und Musterschrift seit 1915. Er führt aber auch auf lateinische Schriften und Texte, vor allem bei allen Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, aber auch zu allen Fragen der Kirchen- und Klostergeschichte. Die akademische Lehre der Paläographie und das von ihr entwickelte Instrumentarium der Schriftbeschreibung und Entzifferung haben sich hauptsächlich auf die Schriften des Mittelalters fokussiert und dabei vor allem die Herrscherurkunden und die Handschriften der Skriptorien in den Blick genommen. Weit dünner gesät sind Lehrmaterialien, die auch die Schriften seit 1500 adäquat mitbehandeln und auch die Dokumente des Verwaltungsalltags abdecken, für die die Forscher in den Lesesälen den größten Teil ihrer Zeit aufwenden."

Die Website soll dazu beitragen, sich mit historischen Handschriften vertraut zu machen und sie entziffern zu lernen. Das digitale Medium und dessen Hilfestellungen werden dafür eingesetzt und helfen dabei, Leseübungen am Bildschirm auf komfortable Weise zu ermöglichen.

Stellungnahme des Börsenvereins zum Referentenentwurf für ein UrhWissG

Der Börsenverein hat jetzt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetzes vorgelegt – und macht deutlich, dass er eine massive Ausweitung von Urheberrechtsschranken ohne Kompensation verfassungsrechtlich für bedenklich hält. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-stellungnahme_zum_referentenentwurf_fuer_ein_urhwissg.1292528.html

Kartellbeschwerde des Börsenvereins gegen Allianz der Wissenschaftsorganisationen

Der Börsenverein hat gegen die Allianz der Wissenschaftsorganisationen beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt: Grund sind die Verhandlungen des von der Hochschulrektorenkonferenz eingesetzten "DEAL"-Projekts für bundesweite Lizenzverträge für elektronische Zeitschriften, die mit nur drei Verlagen geführt werden. "DEAL" zerstöre den Wettbewerb und gefährde die Publikationsvielfalt, so der Börsenverein. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-kartellbeschwerde_des_boersenvereins_gegen_allianz_der_wissenschaftsorganisationen.1292500.html

Stellungnahmen zum UrhWissG

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html 

"Stellungnahmen" öffnen

Knowledge Unlatched macht weitere 343 Titel Open Access verfügbar

Knowledge Unlatched (KU) hat KU Select 2016, seine dritte weltweite Finanzierungsrunde für Open Access Monographien, abgeschlossen und macht damit 343 wissenschaftliche Monografien in den Geistes- und Sozialwissenschaften Open Access verfügbar. KU ist damit die größte Initiative dieser Art weltweit.

Insgesamt haben rund 270 Bibliotheken und Einkaufsgemeinschaften aus aller Welt ihren finanziellen Beitrag geleistet, um die Titel offen lesbar zu machen. Insgesamt wurden von KU seit 2014 rund 450 Bücher von über 50 Verlagen weltweit Open Access verfügbar gemacht. Die Titel verteilen sich auf 16 Disziplinen und können als PDFs und EPUB auf den Hosting-Plattformen von OAPEN (http://www.oapen.org) und HathiTrust (http://www.hathitrust.org) sowie auf den Plattformen der veröffentlichenden Verlage dauerhaft kostenlos heruntergeladen werden.


Knowledge Unlatched ist eine gemeinsame Open Access Initiative, die Bücher und Zeitschriften in den Geistes- und Sozialwissenschaften Wissenschaftlern weltweit frei zugänglich macht. Im Jahr 2013 von Frances Pinter gegründet, wurden durch KU bereits rund 450 Titel Open Access verfügbar und so kostenfrei für jedermann lesbar gemacht.

via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg60128.html  

Einführung eines Patentatlas in Frankreich

Das französische Ministerium für Bildung, Hochschulen und Forschung (MENESR) hat in Zusammenarbeit mit dem nationalen Institut für geistiges Eigentum (INPI) eine neue Patentdatenbank (“Patentatlas”) entwickelt. Dank der umfangreichen Datenbank des INPI und des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt der Patentatlas das Spektrum an Aktivitäten von französischen Erfindern, deren Arbeiten auf nationaler oder europäischer Ebene veröffentlicht wurden. Alle Daten und Karten sind Open Data. Eine Papierversion wird noch in diesem Jahr veröffentlicht. Der Patentatlas ergänzt die Applikation “ScanR”, die im Juli 2016 vom MENESR veröffentlicht wurde.

The fight against fake news is putting librarians on the front line...

As fake news and complex immigration orders have inundated the public sphere, libraries are opening their doors and fact-checking skills to people of all backgrounds seeking information. ... [mehr] http://www.csmonitor.com/The-Culture/2017/0215/The-fight-against-fake-news-is-putting-librarians-on-the-front-line-and-they-say-they-re-ready 

Freitag, 24. Februar 2017

Keeping Up With the Kattarshians

Keeping Up With the Kattarshians is a cooperation project with The Icelandic Cat Protection Society and with full knowledge and approval of the Icelandic Food And Veterinary Authority, the Animal Welfare Officer and the Expert Veterinarian and Animal Welfare Officer.

http://nutiminn.is/kattarshians/

Positive Bewertungen des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts durch HRK, dbv, Henning Lobin, Rainer Kuhlen

Reformen des Urheberrechts und kein Ende. Open Password wird sich in mehreren Folgen mit dem aktuellen “Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts” befassen, den das Bundesjustizministerium für die öffentliche Diskussion freigegeben hat. Bis zum 24. Februar sollen die dann offiziellen Stellungnahmen an das Bundesministerium für Justiz geschickt warden. Sie warden dort mit Blick auf notwendige Modifizierungen des Referentenentwurfs geprüft.
Die bislang vorliegenden zahlreichen Stellungnahmen reichen von begeisterter Zustimmung (zum Beispiel Henning Lobin in: http://scilogs.spektrum.de/engelbart-galaxis/durchbruch-fuer-die-wissenschaft-der-referentenentwurf-zur-reform-des-urheberrechts/) bis zur entschiedenen Ablehnung (zum Beispiel aus Verlegersicht: www.publikationsfreiheit.de/). Hochschulrektorenkonferenz und Deutscher Bibliotheksverband haben den Entwurf begrüßt (www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-und-dbv-begruessen-referentenentwurf-zur-reform-des-urheberrechts-nachdruecklich-4115/).
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Rainer Kuhlens grundsätzlich positive Beurteilung.
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen ist Sprecher des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” und hat sich wie kein anderer die Sache der Bibliotheken im Zusammenhang mit dem Urheberrecht öffentlich zu eigen gemacht. Er hat seine Positionen zum Referentenentwurf in juwis und sodann leicht überarbeitet bei irights deutlich gemacht (www.irights.info/artikel/referentenentwurf-urheberecht-wissensgesellschaft-bildungs-wissenschaftsschranke/28355). Die aktuelle Position des Bündnisses mit prinzipieller Unterstützung des Referentenentwurfs und ersten Vorschlägen für Verbesserungen findet sich unter www.urheberechtsbuendnis .de/pressemitteilung0117.html.de). Sieht man von seinen Auseinandersetzungen mit Detailfragen ab, so kommt Kuhlen in seinem irights-Beitrag zu diesen Beurteilungen („Entwurf zum Urheberrecht in der Wissensgesellschaft: Respekt, aber Respekt ist nicht alles“):
„Das Ministerium hat sich entschieden, auf das Konzept einer Generalklausel zu verzichten… Statt einer allgemeinen, umfassenden Norm, die die Befugnisse im Bildungs- und Wissenschaftsbereich regelt, soll es einen Katalog neuer, spezifischer Regelungen dazu geben. …Es handelt sich also um eine Auseinandersetzung darüber, was gleichermaßen verständlich und inventions- und innovationsfreundlicher ist: eine allgemeine Regelung mit einer führenden Generalklausel oder eine Serie von Einzelvorschriften, in denen präzise und differenziert angegeben wird, was in welchem Umfang als Nutzung erlaubt ist, und wodurch jede beteiligte Akteursgruppe (Wissenschaft, Bildung, Mittler von Bibliotheken) genau weiß, was in welcher Schranke wie geregelt ist.
Deutlich wird jedenfalls beim Blick auf den Entwurf: Hier waren Fachleute am Werk, die mit Blick auf eine zeitlich überschaubare Zukunft auf analytische Klarheit und Präzision, mit Präferenz für Rechtssicherheit und eindeutige Normsetzung, auf saubere institutionelle Trennung und nicht zuletzt auf Verträglichkeit mit dem europäischen Unionsrecht gesetzt haben, das an vielen Punkten Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber macht.
Darüber muss nun intensiv diskutiert werden; denn das sind Entscheidungen, die nicht von oben herab von einigen Spezialisten in einem Ministerium getroffen werden sollten, sondern durch einen breiten Konsens getragen bzw. korrigiert werden müssten. Ob das jetzt noch in der verbleibenden Legislaturperiode geschafft werden kann, darf bezweifelt werden.“
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Gegen abwegige Argumentationen der Verleger.
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Kuhlen und das Aktionsbündnis haben sich in einem weiteren Text „gegen die Unterstellungen der Verlagsseite“ gewandt, „welche den Referentenentwurf zu Fall bringen will“(„Die in Bildung und Wissenschaft Tätigen sollten sich nicht von falschen Behauptungen zugunsten von Verlegerinteressen manipulieren lassen“):
„Durch die geplante und längst überfällige Urheberrechtsreform werden die Rechte von Autorinnen und Autoren in keiner Weise, im Vergleich zur aktuellen Rechtslage, zusätzlich eingeschränkt. Auch nach dem Referentenentwurf können, dürfen und sollen Autorinnen und Autoren veröffentlichen, wo sie wollen. Auch das Strategiepapier zu Open Access des Bundesministeriums für Bildung und Forschung führt zu keiner Einschränkung der Publikationsfreiheit. Wie eine Degradierung von Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Texte zu Autoren „zweiter Klasse“ erfolgen soll und darüber hinaus sie ihre Grundrechte verlieren würden, bleibt einzig und allein das Geheimnis der beiden Verleger…
Autorinnen und Autoren sollten sich nicht durch, gelinde gesagt, abwegige „Argumentation“ dieser Verleger für deren Interessen einspannen lassen. Verlage disqualifizieren sich leider mit solchen Appellen. Die Politik täte gut daran, diese Initiative einfach als Angriff der ewig Gestrigen zu ignorieren.“.
Für eine Anhörung bei der SPD im Bundestag hat Kuhlen ein Papier verfasst, das seine Positionen noch einmal zusammenfasst, einen Einblick in aktuelle politische Prozesse ermöglicht und im folgenden Beitrag zitiert wird.
 Urheberrecht (2)

Wichtiger Schritt in Richtung
eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts


Die Nachbesserungsbedarfe

Von Rainer Kuhlen
Dilemma
„Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.
Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren.“ (Koalitionsvertrag, S. 93).
„Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Linken, Sie können sich sicher sein: Wir halten unsere Zusagen ein.“ (MdB Marianne Schieder, SPD - 8. Wahlperiode - 183. Sitzung vom 07.07.2016 - TOP 11)
RefE – BMJV: „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG)“ – Keine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS). Vielmehr: Im Unterabschnitt 4 des Entwurfs mit dem Titel „Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen“ werden acht neue Paragraphen 60a-60h untergebracht. Dieser Unterabschnitt wird als der Kern der Reform bezeichnet. Durch diese §§ würden bestehende §§ wie 52a, 52b und 53a UrhG gelöscht.
Die SPD-Fraktion wird diesen Konflikt zwischen Zusage und Realität sicher auflösen. Auch wenn der RefE keine ABWS ist, sollte die SPD-Fraktion das Vorhaben des BMJV unterstützen und sich nicht von den sich jetzt schon abzeichnenden Kampagnen der Verleger gegen diese Reform beeindrucken lassen.
Durch die jetzt vorgesehenen Reformen wird niemand enteignet und die Rechte der Urheber bleiben wie bislang bestehen. Es ist nicht die Aufgabe des Urheberrechts, die i.d.R. elektronischen Umgebungen nicht mehr angemessenen Geschäfts- und Finanzierungsmodelle der Verlagswirtschaft zu unterstützen. Im Gegenteil – der Entwurf sollte die Verlagswirtschaft dazu bringen, adäquate Modelle zu entwickeln und sich dabei von der Musik- und Videoindustrie anregen zu lassen
Unterstützung
Das Aktionsbündnis hatte als erste Organisation sich zum Ziel gesetzt, die Politik zu überzeugen, die verschiedenen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Paragraphen des UrhG durch eine ABWS zu ersetzen. Das Aktionsbündnis hat dafür einen machbaren einheitlichen Vorschlag vorgelegt: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/abwk-flyer-2015-a4.pdf.
Trotzdem sieht das Aktionsbündnis im Referentenentwurf des BMJV für ein „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG)“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
Viele der Regelungen in den neuen Paragraphen 60a–60h sind sinnvoll, überfällig und für Nutzer besser verständlich und scheinen praktikabler. Sie sind ein wirklicher Fortschritt gegenüber den alten Regelungen aus dem Zweiten und Dritten Korb der Urheberrechtsreformen ab 2002.
Bei den Diskussionen um die jetzt vorgeschlagenen Schrankenregelungen sollte beachtet werden, dass diese keine absolute Erlaubnis zur Nutzung geben oder gar illegale Nutzung begünstigen; vielmehr handelt es sich immer um Material, über welches i.d.R. die Bibliotheken durch Kauf oder Lizenz rechtmäßig verfügen.
Zum andern sollte die Besonderheit in Bildung und Wissenschaft beachtet werden, dass kreative Autoren immer schon Nutzer der Werke Anderer sind. Jeder Autor ist auf das Wissen anderer angewiesen. Daher wird kaum ein Autor auf einer exklusiven Verfügung über seine Werke beharren, sondern im eigenen Interesse den Zugriff auf diese so frei wie möglich machen.
Nachbesserungsbedarf
Trotz der generellen Unterstützung für den RefE sieht das Aktionsbündnis einigen Nachbesserungsbedarf, wie z.B.
• Verzicht auf eine Quantifizierung der Nutzungshandlungen (derzeit variierend zwischen 10, 25 und 75%); entscheidend sollte allein der Zweck der Forschung bzw. der Ausbildungsaktivität sein.
• Auch von außerhalb der Bibliotheksräume sollten auf die digitalisierten Bestände der Bibliotheken zugegriffen werden können (z.B. über VPN); für Bibliotheken sind die Räume im elektronischen Umfeld nicht nur physische, sondern auch virtuelle Räume.
• Wichtige Beiträgen, wie Konferenzbeiträge und Artikel in Sammelbänden jeder Art, sollten in die Nutzungserlaubnisse, z.B. in den §§ 60a und 60c, einbezogen werden. Solche Beiträge sind in vielen Disziplinen wichtiger als Aufsätze in Zeitschriften.
• Für Bibliotheken muss eine Regelung gefunden werden, dass sie eBooks sowohl erwerben als auch ausleihen können.
• Text- und Data-Mining (TDM) sollten nicht auf strikte nicht-kommerzielle Nutzung beschränkt werden; die gerade bei TDM wichtigen Kooperationen mit der IT-Wirtschaft werden so behindert oder sogar unmöglich gemacht.
• TDM-Nutzungen sollten nicht vergütungspflichtig sein; da der Schaden für die Rechtsinhaber durch TDM-Nutzung minimal ist. So sieht es auch die entsprechende Passage (Erwägungsgrund EG 13) des Vorschlags der EU-Kommission vor.
• Die in Bibliotheken (nach TDM-Auswertungen) gespeicherten (TDM)-Korpora müssen wegen wissenschaftsethischer Prinzipien der Überprüfbarkeit der Ergebnisse bei Bedarf wieder neu zugänglich gemacht werden können.
Die Gelegenheit der Reform des Wissenschaftsurheberrechts sollte dafür genutzt werden, die 2014 gültig gewordenen Regelungen für ein Zweitverwertungsrecht in § 38, Absatz 4 UrhG gerechter und praxisnäher zu gestalten. Die bislang ausgeschlossene grundfinanzierte Hochschulforschung muss in das Zweitverwertungsrecht einbezogen werden.
Vergütung
Insbesondere hält das Aktionsbündnis es für erforderlich, Vergütungsfragen auf den Wissenschafts- und Bildungsmärkten ganz anders zu beantworten als auf den allgemeinen Publikumsmärkten. Dazu nur einige Hinweise:
• Die weitaus überwiegende Mehrheit der Wissenschaft ist an einer monetären Anerkennung ihrer Arbeit nicht interessiert. So gut wie alle Publikationen (bis auf wenige Buchausnahmen und Fachgebiete wie Jura) werden den Urhebern ohnehin nicht von den Verlagen vergütet. Die Währung in Bildung und Wissenschaft ist nicht Vergütung, sondern Reputation.
• Die schrankenbezogene Nutzung sollte von solchen Werken nicht vergütungspflichtig sein, die überwiegend durch Autoren entstanden sind, die öffentlich finanziert werden.
• Wäre nicht die Überlegung zukunftsweisend, „das Urheberrecht dahingehend zu ändern, dass urheberrechtlich geschützte Werke unentgeltlich im Schulunterricht sowie an Universitäten genutzt werden können. ...“? Das ist keine realitätsfremde Forderung, und sie stammt nicht aus der Feder des Aktionsbündnisses. Das Zitat stammt aus dem Petitionssauschuss des Bundestags, der einstimmig am 25.2.2015 empfohlen hat, solche Überlegungen auch bei der Verfassung einer ABWS mit einzubeziehen.
­Zu erinnern sei auch daran, dass das damalige BMJ schon einmal, nämlich 2002 im Referetenentwurf für § 52a die Vergütungspflichtigkeit für Ausbildungszwecke nicht vorgesehen hatte, dies also mit Vorgaben wie Dreistufentest für verträglich gehalten hatte.
Auch Art 4, 4 des Vorschlags der EU-Kommission von 2016 schreibt für „digital and cross-border teaching activities“ Vergütung nicht verpflichtend vor. Es wird nicht von „shall“, wie sonst in diesem Vorschlag üblich, gesprochen, sondern „may provide for fair compensation“.
Auch in verschiedenen EU-Ländern, z.B. Estland, ist für die Nutzung von urheberrechtsgeschützten Werken keine Vergütung für Zwecke der Ausbildung vorgesehen.
„Im Jahr 2014 gaben die öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen etwa eine Milliarde Euro für den Erwerb von urheberrechtlich geschütztem Material aus. Davon entfiel etwa die Hälfte auf die wissenschaftlichen Bibliotheken von Hochschulen und Forschungsinstituten“ (S. 7).
„Die an die Verwertungsgesellschaften gezahlte Vergütung für die Anwendung der Schranken des Urheberrechts im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen belief sich hingegen auf etwa 32,5 Millionen Euro“ (S. 7) http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/86_OP_Haucap_Loebert_Spindler_Thorwarth.pdf.
Das zeigt, dass der Verkauf oder die Lizenzierung von Werken an Bibliotheken die zentrale Verwertung ist. Die Einnahmen aus Schrankenregelungen sind dagegen marginal.
via Open Password Pushdienst vom 24.02.2017 

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen e. V. (AMH) zum Referentenentwurf UrhWissG

Die Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen ist ein gemeinnützig arbeitender Dachverband der Medieneinrichtungen an deutschen Hochschulen mit zur Zeit 90 Mitgliedern. Wir begrüßen weitestgehend den vorliegenden Referentenentwurf, da er viele im Vorfeld vorgetragene Einwände bereits berücksichtigt hat.

Aus Sicht der Medienzentren, die in dem Prozess der Digitalisierung der Lehre an vielen  Hochschulen eine Schlüsselrolle einnehmen und die in ihrer täglichen Praxis ständig mit Problemen des Urheberrechtes konfrontiert werden, möchten wir den Fokus aber noch einmal speziell auf den Umgang mit audiovisuellen Formaten lenken: Unverzichtbar für ein zeitgemäßes Lehr-/Lernumfeld an Hochschulen ist die orts- und zeitungebundene Möglichkeit des Abrufs von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen durch Studierende (Vorlesungsaufzeichnung bzw. Vorlesungsstreaming).


Beide Formen dürfen durch etwaige gesetzliche Neuregelungen nicht tatsächlich erschwert oder rechtlich eingeschränkt werden. Der vorliegende Referentenentwurf schweigt sich zur expliziten Zulässigkeit von Vorlesungsaufzeichnungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit bietet es sich nach unserer Auffassung an, an geeigneter Stelle klarzustellen, dass weitere Vervielfältigungs- bzw. Nutzungshandlungen, die etwa aus der Aufzeichnung und öffentlichen Zurverfügungstellung der Lehrveranstaltung resultieren, erlaubt sind. Hierbei ist ggfs. ein Rückgriff auf den in § 60a Abs. 1 Nr. 3 verankerten Rechtsgedanken naheliegend. Voraussetzung hierbei bleibt freilich die vorherige zulässige Verwendung der entsprechenden Werke im Rahmen der Schrankenregelungen. 


Entsprechende Überlegungen bestehen auch im Hinblick auf § 60c Abs. 4. In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs bestehen sowohl in Bezug auf § 60a Abs. 3 wie auf § 60c Abs. 4 zumindest Auslegungsschwierigkeiten mit Blick auf die Zulässigkeit von Vorlesungsaufzeichnungen.

Wir bitten an dieser Stelle um Klarstellung, da gerade die audiovisuellen Formate und die hier geschilderten Nutzungen im Zuge der aktuellen Entwicklung in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden.


Köln, den 22.02.2017
- Der Vorstand der AMH e.V. -

Stellungnahme der Initiative "Verlage der Wissenschaft" zum UrHWissG-Referentenentwurf

Wissenschaftsverlage verstehen sich als integraler Bestandteil des Wissenschaftssystems, sagt Barbara Budrich, aber ohne Entlohnung können sie ihre Aufgabe nicht erfüllen. Für die Initiative "Verlage der Wissenschaft" hat die Verlegerin dem Bundesjustizministerium eine Stellungnahme übermittelt. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-stellungnahme_zum_urhwissg-referentenentwurf.1292069.html

DFG fördert Musik-Projekte der Bayerischen Staatsbibliothek

Die Musikabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) kann dank der Förderung der DFG in den kommenden drei Jahren zwei wichtige Projekte realisieren: die Erschließung und Digitalisierung des Schott-Archivs sowie die Katalogisierung und Digitalisierung von mehr als 200 wertvollen Opernpartituren des 18. Jahrhunderts.

Im nun anlaufenden dreijährigen Projektzeitraum (2017-2019) beginnt die Erschließung und Digitalisierung des historischen Mainzer Verlagsarchivs „B. Schott’s Söhne“. Das Verlagsarchiv  konnte 2014 u.a. gemeinsam mit der Staatsbibliothek zu Berlin durch das Engagement zahlreicher Drittmittelgeber erworben werden. In der BSB werden 40 Druck- und Stichbücher aus dem Geschäftsarchiv, historische Briefe und Musikhandschriften aus dem Bereich des Safearchivs, der Quellenbestand des Herstellungsarchivs (Zeitraum ca. 1780 bis 1840) und das Erstausgabenarchiv konservatorisch gesichert, katalogisiert und – sofern gemeinfrei – digitalisiert. Außerdem ist die Entwicklung eines übergreifenden Online-Portals für die gemeinsame Präsentation und Durchsuchbarkeit aller laufend erstellten Katalogisate und Digitalisate aus dem Schott-Archiv geplant. Das Portal steht künftig allen acht beteiligten Forschungsinstitutionen, die ebenfalls Teile des Schott-Archivs erworben haben, als Präsentationsplattform zur Verfügung. Die Entwicklung dieses Portals wird während der laufenden Projektphase von der Staatsbibliothek zu Berlin übernommen.

Die handschriftlichen Opernpartituren des 18. Jahrhunderts der Bayerischen Staatsbibliothek, ein Bestand von mehr als 200 Werken in über 400 Bänden, werden in einem weiteren, ebenfalls von der DFG geförderten Projekt über drei Jahre katalogisiert, digitalisiert und im Internet bereitgestellt. Der umfangreiche Bestand handschriftlicher Partituren von Komponisten wie Pietro Torri und Andrea Bernasconi, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Münchner Aufführungen stehen, bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der Sammlung. Diese wurde kontinuierlich durch Zugänge aus Nachlässen und Sammlungen sowie durch gezielte Erwerbungen erweitert. Die Digitalisierung und strukturierte Online-Bereitstellung der Opernpartituren des 18. Jahrhunderts ermöglicht künftig den Zugang zu diesen einzigartigen Werken für Forschung und Musikpraxis.

25 million books are missing from UK libraries – but who's counting?

Librarians call for a national audit after inventory count of Suffolk libraries reveals 10,000 books are missing, despite computer records saying otherwise ... [mehr] https://www.theguardian.com/books/2017/feb/23/25-million-books-missing-from-uk-libraries-national-audit

Großbritannien entwickelt neue National Bibliographic Knowledgebase (NBK)

Jisc, der britische Anbieter für digitale Lösungen für Bildung und Forschung, hat am 21.02.2017 angekündigt, dass OCLC den Vertrag für die Entwicklung einer neuen National Bibliographic Knowledgebase (NBK) erhalten hat. 

Die NBK, die ursprünglich in Jisc’s National Monograph Strategy vorgeschlagen wurde, unterstützt die Bildungs- und Forschungsbedürfnisse der Colleges und Hochschuleinrichtungen Großbritanniens. Ziel ist die Erweiterung der Kapazitäten des derzeitigen Diensts Copac durch eine Technologie, die eine schnelle Aufnahme größerer Mengen verschiedenartiger Bibliotheksdaten ermöglicht. Der neue Dienst gestattet Veränderungen bei der Verwaltung der digitalen Sammlungen und  Druckbestände und macht diese Ressourcen besser zugänglich. 

Das Bibliothekswesen hat vor allem zwei Herausforderungen zu bewältigen, wenn Budgetkürzungen drohen. Erstens sind Entscheidungen über die laufende Sammlungsverwaltung gedruckter und digitaler Bücher zu treffen. Zweitens muss sichergestellt bleiben, dass Forschende und Lernende einen nachhaltigen und mühelosen Zugang zu digitalen Büchern haben. Die NBK ist eine  Informationsquelle, die zuverlässig ist, wenn Entscheidungen über die Zukunft der von den jeweiligen Bibliotheken verwalteten und bereitgestellten Ressourcen anstehen. Unterstützt von WorldCat, der weltweit größten Bibliotheksdatensammlung, ist das Projekt im Januar 2017 gestartet,  ein Beta-Dienst ist ab Januar 2018 vorgesehen. 

Donnerstag, 23. Februar 2017

Ausstellung "Beat Generation" im ZKM Karlsruhe

Die in Kooperation mit dem Centre Pompidou Paris präsentierte Ausstellung "Beat Generation", die noch bis zum 30.04.2017 im Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) in Karlsruhe zu sehen ist, wurde vom Kunst- und Kulturforum "Hyperallergic" unter die "Best of 2016: Our Top 15 Exhibitions Around the World" gewählt. In der  Ausstellung wird erstmals ein Überblick über die literarische und künstlerische Bewegung geliefert, die Ende 1940er Jahre entstanden ist. Wurden damals die "Beatniks" als subversive Rebellen betrachtet, so werden sie heute als Akteure einer der wichtigsten kulturellen Richtungen des 20. Jahrhunderts wahrgenommen. Die Ausstellung wird von einem umfangreichen Begleitprogramm (Vorträge und Filme) eingerahmt. 

Viele Schad-Mails in Deutschland

Computernutzer in Deutschland sind 2016 wie schon im Vorjahr Hauptziel von gefährlichen E-Mails gewesen. Laut dem russischen Anti-Virus-Riesen Kaspersky Lab war jede siebte schädliche Spam-Mail, knapp 14 Prozent, an deutsche Kunden des IT-Sicherheitsunternehmen gerichtet. Über Links oder Anhänge in solchen Mails kann sich Schadsoftware wie Trojaner auf Rechnern einnisten. Weltweit seien im vergangenen Jahr mehr Spam-Mails als 2015 registriert worden. Ihr Anteil an allen verschickten E-Mails stieg um rund drei Prozentpunkte auf 58 Prozent. Bei Weitem nicht jede dieser unerwünschten Nachrichten landet auch in den Posteingangordnern. In erster Linie werden gefährliche E-Mails automatisch aussortiert. Insgesamt werden in Deutschland immer mehr E-Mails verschickt. Das geht aus einer Hochrechnung der E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX aus der vergangenen Wochen hervor. Demnach gab es im vergangenen Jahr mit 625,8 Milliarden gesendeter E-Mails einen Allzeitrekord.

dpa 22.02.2017

World War I Sheet Music Collection der LoC

"From 1914 through 1920 the Library of Congress acquired over 14,000 pieces of sheet music relating to what ultimately became known as the First World War, with the greatest number coming from the years of the United States' active involvement (1917-1918) and the immediate postwar period.  America's entry into the war came at a time when popular songwriting and the music publishing industry, centered in New York's Tin Pan Alley, was at its height and a new musical form known as "jazz" was emerging.  The sheet music collection represents the intersection of this rich output of popular song and the consciousness of a nation at war that was itself emerging, as a major world power. ... "

Collection Items: https://www.loc.gov/collections/world-war-i-sheet-music/

vgl. dazu den Blog-Eintrag von Erin Allen: http://blogs.loc.gov/loc/2017/02/world-war-i-wartime-sheet-music/

Stellungnahmen des dbv zum Referentenentwurf UrhWissG und E-Book-Verleih

Der dbv hat im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesjustizministeriums zwei Stellungnahmen verfasst: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft und zur Frage des Verleihs von E-Books durch Bibliotheken. Der dbv begrüßt darin die Einführung von separaten Schrankenregelungen für Unterricht und Forschung sowie für die Kernaufgaben von Bibliotheken, Archiven und Museen als folgerichtig. Der dbv spricht sich weiterhin für eine gesetzliche Regelung für den Verleih von E-Books aus. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10.11.2016 ist die elektronische Leihe bereits nach geltendem EU-Recht zulässig und sollte nun auch in Deutschland umgesetzt werden.

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) zum „Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft des (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG)“ des BMJV

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken