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Montag, 19. September 2016
Gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung von Bund und Ländern steigt auf über 13 Mrd. Euro
Bund und Länder stellten 2014 mehr als 13 Milliarden Euro für die
gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung nach Artikel 91b
Absatz 1 des Grundgesetzes bereit. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht
dies einer Steigerung um fast 700 Millionen Euro bzw. 5,6 %. Diese
Mittel stammten zu 66 % vom Bund und zu 34 % von den Ländern. Dies geht
aus der soeben durch das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) veröffentlichten Publikation „Gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder – Finanzströme im Jahr 2014“ hervor.
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