In der Entscheidung des EuGH
im Verfahren des bayerischen Freifunkers Tobias McFadden liegen Licht
und Schatten so nah beieinander, dass bereits die Überschrift der
Pressemitteilung die ganze Widersprüchlichkeit auf den Punkt bringt:
"Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz
zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers
nicht verantwortlich", heißt es da – um sogleich einzuschränken: "Jedoch
darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein
Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen
vorzubeugen." ... [mehr] https://heise.de/-3324825
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