Der Lizenzierungsservice richtet sich auch an andere Bibliotheken und Archive, die vergriffene Werke aus ihrem Bestand im Rahmen von digitalen Sammlungen nutzen möchten. Erste Lizenzierungsanträge sind sofort nach dem Start des Dienstes durch Bibliotheken gestellt worden. Die Deutsche Nationalbibliothek konnte diesen Dienst entwickeln, nachdem der Deutsche Bibliotheksverband (dbv), die Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst und die Kultusministerkonferenz die entsprechenden begleitenden Verträge ausgehandelt und auch die konkrete Umsetzung unterstützt hatten.
Eine im April 2014 in Kraft getretene Änderung im Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) bezüglich der vor 1966 erschienenen und vergriffenen Werke ermöglicht unter bestimmten Umständen die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Bibliotheken. Der Lizenzierungsservice (VW-LiS) erleichtert die Ermittlung vergriffener Werke und den Lizenzerwerb. Durch die weitgehende Automatisierung des Verfahrens werden die Aufwände für alle Seiten klein gehalten. Der Lizenzierungsservice, der die Verfahrensschritte von der Recherche der Titel über die Antragstellung bei den Verwertungsgesellschaften bis zur Anzeige im Register des Deutschen Marken- und Patentamts zusammenführt, wird seitens der DNB kostenfrei angeboten.
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