Die Hochschulrektorenkonferenz hat ihre
Stellungnahme zu den Ergebnissen des Pilotprojektes „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urhebergesetz“, die von der Universität Osnabrück vorgelegt wurden, veröffentlicht. Darin erkennt sie an, dass eine
Einzelfallerhebung die Interessen der Rechteinhaber bei der Vergütung besser wahrt als eine pauschale Erhebung und Vergütung. Jedoch verneint sie, dass die
Kosten und der Aufwand einer Einzelfallerhebung an den Hochschulen das Interesse der Rechteinhaber an einer „gerechteren“ Vergütung rechtfertigt.
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