In der Studie wird dargelegt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld für etwas ausgeben, dessen rechtliche Einordnung völlig unklar ist. Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie war die Forderung, dass Kopien wie beispielsweise Sicherungskopien des digitalen Werks mit dem Weiterverkauf beim Verkäufer unbrauchbar gemacht werden müssten. Die Studie empfiehlt, diese Regelung auf europäischer Ebene umzusetzen.
Um das wichtige Thema der rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter voranzubringen und für rechtliche Sicherheit zu sorgen, hatte das Verbraucherministerium Baden-Württemberg eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Studie zur rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter beauftragt. In der Studie wurde die Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Kulturgütern – also unkörperlichen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken wie E-Books, Hörbücher, Musik- oder Filmdateien – untersucht. Autor der Studie ist Dr. Till Kreutzer, Rechtswissenschaftler und Journalist. Kreutzer lehrt an verschiedenen Institutionen Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht, unter anderem an der Akademie für Publizistik, der FU Berlin, der Humboldt Universität Berlin und der Evangelischen Journalistenschule.
Vollständige Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern
Verbraucherportal Baden-Württemberg: Digitale Welt
Positionspapier: „Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?“
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