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Sonntag, 2. Dezember 2018

Blaudruck ist immaterielles Kulturerbe

Blaudruck, eine auch in Deutschland verwendete jahrhundertealte Technik der Textilveredelung, ist zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt worden. Dies entschied der zuständige Ausschuss der UN-Kulturorganisation Unesco am 28.11.2018 bei einer Sitzung auf Mauritius. Deutschland war zusammen mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei an der Nominierung beteiligt. Zudem wurde ebenfalls am 28.11.2018 die Parfümherstellung aus Grasse in Südfrankreich zum immateriellen Kulturerbe erklärt, neben weiteren Kulturformen unter anderem aus Kuba, China und Kroatien. Seit mindestens dem 16. Jahrhundert werde die Parfümherstellung in Grasse praktiziert, neben technischen Fähigkeiten erfordere sie auch Fantasie und Kreativität, hieß es. Zudem wurden sieben Kulturformen in die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes aufgenommen, darunter ein Schattenspiel aus dem Bürgerkriegsland Syrien.
Bereits am 26.11. wurde das traditionelle koreanische Wrestling zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Nordkorea und Südkorea hatten sich überraschend für die Nominierung zusammengeschlossen, was Unesco-Generaldirektorin Audrey Azoulay einen symbolträchtigen Schritt auf dem Weg zur Aussöhnung zwischen den koreanischen Staaten nannte. Und am 29.11.2018 hat die Unesco Reggae zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt.  

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