In einer Pressemitteilung mit dem Titel "Der
Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter" setzt
sich das Aktionsbündnis mit dem jüngst zwischen KMK und VG Wort
abgeschlossenen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen
nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen kritisch auseinander.
Volltext der Pressemitteilung: http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html
Den Ländern und den einzelnen Hochschulen sowie den öffentlich
finanzierten Forschungseinrichtungen wird dringend geraten, diesem
Vertrag nicht beizutreten. Die auf jede einzelne Nutzung bezogene
Erhebung und Abrechnung ist für jeden in Bildung und Wissenschaft
Tätigen nicht zumutbar. Der Bürokratie-Aufwand ist für Institutionen
zudem einfach zu hoch. Das Aktionsbündnis sieht nur den Ausweg, dass die
Politik ein auf Pauschalierung setzendes Vergütungsverfahren im Gesetz
etabliert, vor allem in der bald erwarteten Allgemeinen Bildungs- und
Wissenschaftsschranke. Dann sollte auch der Bundesgerichtshof (BGH) sein weltfremdes und
unnötiges Beharren auf individuelle Vergütung aufgeben. Was die Rolle
der VG Wort angeht, so sollte ernsthaft überlegt werden, ob nicht eine
eigene Verwertungsgesellschaft für Bildung und Wissenschaft gegründet
werden sollte.
Weitere Links zum Rahmenvertrag: https://archivalia.hypotheses.org/59881
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