VG Wort versendet Rückforderungsschreiben
Der Verwaltungsrat der VG Wort hat am 10.10.2016 in München beschlossen, dass Verlage die in den Jahren 2012 bis 2015 zu Unrecht erhaltenen Aussschüttungsbeträge grundsätzlich bis zum 30. November 2016 zurückzahlen müssen. Alle betroffenen Verlage werden von der VG Wort bis Ende Oktober angeschrieben und über die genaue Höhe des jeweiligen Rückzahlungsbetrags und die einzelnen Verfahrensschritte informiert. Der Börsenverein bereitet dazu derzeit ein Merkblatt vor, das auch auf der Frankfurter Buchmesse ausliegen wird.
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